Scheidung ohne Anwalt: Wie kann ich mich schnell scheiden lassen?

Nicht wenige Ehen, die einmal so glücklich und zukunftsfroh begonnen haben, enden in einer Scheidung. Man kann trefflich über die Gründe für die meist eher kurzen Ehen sinnieren, aber die Realität bestätigt: In unserer westlichen Welt wird seit Jahren etwa jede dritte Ehe geschieden.

Wenn Eheleute spüren, dass es nicht mehr läuft und sie noch vernünftig miteinander umgehen können, stellt sich oft die Frage: Können wir uns ohne Anwalt scheiden lassen?

Sie überlegen eine Scheidung ohne Anwalt zu regeln?

Unsere Experten der Anwaltshotline beraten Sie gerne, inwiefern dies umgesetzt werden kann.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Scheidung ohne Anwalt: Ist das möglich?

Wenn eine Scheidung im Raum steht, geht es immer auch um die Kosten. Daher fragen sich viele Menschen, ob sie bei Einigkeit auf einen Anwalt verzichten und sich ohne Anwalt scheiden lassen können.

Es gab und gibt durchaus rechtspolitische Überlegungen, eine einvernehmliche Scheidung beispielsweise vor einem Notar zuzulassen. Darüber wurde aber seitens des Gesetzgebers noch keine Einigkeit erzielt.

Daher bleibt die Scheidung eine Angelegenheit, die nur von einem Gericht durchgeführt werden darf. Und im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Es geht also nur mit Anwalt. Dies regelt § 114 FamFG für die Scheidung vor dem Familiengericht.

Kosten sparen können Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung dadurch, dass sie nur einen gemeinsamen Anwalt beauftragen, wobei dieser von einem Ehegatten beauftragt wird. Die Kosten für das Anwaltshonorar entstehen also nur einmal.

In diesem Fall sollten jedoch alle Angelegenheiten rund um die Scheidung vorher geklärt sein, denn der Partner ohne Anwalt kann vor Gericht keine eigenen Anträge mehr stellen.

Vorteilhaft ist es auch, einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Vorfeld abzuschließen, weil es dann über wesentliche Dinge keinen Streit mehr gibt.
Solche Vereinbarungen setzen unsere Anwälte gerne zum Festpreis für Sie auf.

Scheidung ohne Anwalt trotz Anwaltspflicht

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich, weil nur ein Anwalt berechtigt ist, vor dem Familiengericht den Scheidungsantrag zu stellen. Von dieser Regel gibt es in Deutschland keine Ausnahmen!

Eine kostensenkende Option ist die einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Anwalt beauftragt wird, den Scheidungsantrag zu stellen, dem der Partner ohne Anwalt ohne Veränderungen zustimmt.

Der Anwalt legt dann die notwendigen Dokumente bei Gericht vor:

  • Persönliche Daten der Ehegatten
  • Letzter gemeinsamer Wohnort der Ehegatten
  • Eheurkunde
  • Angaben zu Kindern
  • Wann wurde die Trennung durchgeführt (Trennungsjahr!)
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich und Unterhalt
  • Vermögenswerte

Kann ich auf einen eigenen Anwalt verzichten?

Einer der Ehepartner kann bei einer einvernehmlichen Scheidung auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn sich die Eheleute einig über die Scheidung und deren Folgen sind.

Scheidung ohne Anwalt

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, empfehlen wir dennoch, sich vorher von einem unserer Anwälte über die Anwaltshotline beraten zu lassen, um keine Vereinbarungen mit schwerwiegenden Folgen für Sie zu akzeptieren.

Einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt möglich?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn es keine Streitpunkte über die Ehezeit hinaus gibt, die der Regelung bedürfen. Wenn Sie also mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin darüber einig sind, wie Vermögensdinge, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Kindersorge zu regeln sind, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Aber auch diese erfordert mindestens einen Anwalt!

Es empfiehlt sich dennoch, im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen zu lassen, um sicher zu gehen, dass tatsächlich alle wichtigen potenziellen Streitpunkte abschließend geregelt sind.

Sprechen Sie dazu sicherheitshalber mit unserer Anwaltshotline, bevor Sie sich zu einer weit reichenden Vereinbarung drängen lassen.

Erst dann ist eine einvernehmliche Scheidung – also mit einem gemeinsamen Anwalt – sinnvoll und möglich. Bedenken Sie stets, dass im Zweifel der Anwalt eher geneigt ist, im Sinne des ihn beauftragenden Mandanten zu agieren.

Scheidung ohne Anwalt einreichen

Ohne Anwalt kann man keinen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Dies regelt, dies regelt § 114 FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Wenn der gemeinsame Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Scheidungsantrag gestellt hat, lässt sich die Scheidung beschleunigen, wenn der Partner ohne Anwalt nach der Eröffnung des Verfahrens in die Scheidung einwilligt.

Nachdem man den Scheidungsantrag, der beiden Partnern vom Gericht zugestellt wird, genau kontrolliert hat, kann man der Scheidung zustimmen.
Wenn Sie nicht sicher sind, lassen Sie sich vorher von einem unserer Familienrechts-Anwälte an der Anwaltshotline beraten.

Zustimmungsantrag zur Scheidung ohne Anwalt Muster download

Scheidung ohne Anwalt – online Scheidung

Auch wenn es manche Angebote im Internet suggerieren – es gibt keine Scheidung ohne Anwalt!

Natürlich ist es möglich, vielfältige Vorarbeiten und Dokumenten für die Scheidung online oder mittels anderen digitalen Kommunikationskanälen auszutauschen. Am Ende stellt jedoch IMMER – also auch bei einer einvernehmlichen Scheidung – ein Anwalt bei Gericht den Scheidungsantrag.

Da unsere Anwaltshotline mit allen modernen technischen Einrichtungen versehen ist, können Sie Ihre Scheidung bequem über einen unserer Rechtsanwälte abwickeln. können Sie Ihre Scheidung bequem über einen unserer Rechtsanwälte abwickeln.

Rufen Sie uns einfach an, dann erklären wir Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei reduzieren wir Ihre persönliche Mitwirkung auf das absolute Minimum, so dass man am Ende fast von einer online Scheidung sprechen kann.

Berechnen Sie jetzt schnell und einfach die Scheidungskosten

Mit Hilfe des Scheidungskostenrechners können Sie schnell und einfach eine erste Berechnungsgrundlage der zu erwartenden Scheidungskosten erstellen.


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