Scheidungsfolgenvereinbarung: Vereinbarung nach der Scheidung

Scheidungsfolgenvereinbarung, ein sperriges und langes Wort. Gleichwohl spart ein solcher Vertrag bei einer Trennung nicht nur Zeit, sondern auch Geld, weil darin viele Details einer Scheidung bereits außerhalb des Gerichtssaals verabredet werden können.

scheidungsfolgenvereinbarung

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Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird häufig auch von einer einvernehmlichen Scheidung gesprochen, oder von einem vereinfachten Scheidungsverfahren.

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Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Letztlich geht es darum, in ehrlicher, fairer und verständnisvoller Form Dinge zu regeln, bevor es zum Rosenkrieg kommt. In diese Richtung sollten die Bestrebungen von beiden Seiten angelegt werden, denn schließlich hat man sich unter diesen Prämissen ja auch einmal kennengelernt.

Der Name sagt es schon. Es geht darum, anlässlich einer anstehenden Scheidung all die Dinge zu regeln, die nach Ansicht der Ehepartner zu regeln sind. Damit ist die Scheidungsfolgenvereinbarung eine spezielle Form des Ehevertrags.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden meist geregelt:

  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder
  • Lösungen bezüglich Wohnung und Hausrat
  • Wohnrecht
  • Ggf. Ehegattenunterhalt
  • Aufteilung von Schulden, Forderungen und Scheidungskosten

Wann bietet sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung an?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet sich dann an – sozusagen „in letzter Minute“ – wenn beide Partner davon ausgehen, dass sie ihre Ehe nicht mehr retten können oder wollen.

Damit ist es eine Voraussetzung der Vereinbarung, dass sich die Partner weitestgehend einig sind. In der Scheidungsfolgenvereinbarung wollen sie ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten nach einer Trennung regeln. So lässt sich mancher Stress nach einer Trennung vermeiden.

Auch auf die zu einem späteren Zeitpunkt folgende Scheidung hat die getroffene Vereinbarung positive Auswirkungen. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung genügt im Scheidungsverfahren ein gemeinsamer Anwalt, was Kosten spart. Der Anwalt stellt im Namen eines Partners den Scheidungsantrag und legt die vertragliche Vereinbarung vor. Nun braucht sich das Gericht mit den entsprechenden Themen nicht mehr zu befassen. Das spart auch Gerichtskosten ein.

Wo kann man eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen lassen?

Generell kann man eine solche Vereinbarung besprechen, selbst aufsetzen oder von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Leider fehlt allen unverbindlichen Vereinbarungen im Zweifel die Rechtsverbindlichkeit, insbesondere, wenn nichts schriftlich vorliegt.

Daher ist eine notarielle Beurkundung das einzige sichere Vorgehen, um einer Scheidungsfolgenvereinbarung die notwendige Bestandkraft zu geben. Insbesondere, wenn Themen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensübertragungen von Immobilien, nachehelicher Unterhalt oder die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments in der Vereinbarung geregelt werden sollen, muss die Scheidungsfolgenvereinbarung vor einem Notar erklärt und beurkundet werden.

Darüber hinaus stellt ein solcher notarieller Vertrag sicher, dass beide Partner darüber aufgeklärt wurden, was die getroffenen Vereinbarungen für sie bedeuten.

Was enthält eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Im Beitrag Scheidungsfolgenvereinbarung Muster können Sie sich das kostenlose Muster einer Scheidungsfolgenvereinbarung herunterladen.

Wir empfehlen jedoch die Rücksprache mit einem Notar oder Anwalt an unserer Anwaltshotline.

Ausnahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung

Zwar darf man eine Scheidungsfolgenvereinbarung generell vertraglich frei gestalten. Grenzen entstehen aber dann, wenn eine Vereinbarung gegen geltendes Recht oder die bestehende Rechtsprechung verstößt. Diese würden dann automatisch nichtig.

Auch wenn ein Vertragspartner unzumutbar benachteiligt wird, können Vereinbarungen unwirksam sein.

Von entscheidender Bedeutung sind Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsrechts, die ganz oder zu wesentlichen Teilen ausgeschlossen werden und dabei der Nachteil für den betroffenen Ehegatten nicht durch anderweitige Vorteile gemildert oder ausgeglichen wird.

Scheidungsrechtlicher Kernbereich:

  • Unterhalt für Kinderbetreuung (Betreuungsunterhalt)
  • Unterhalt aufgrund von Alters- oder Krankheitszustand
  • Versorgungsausgleich (vorweggenommener Altersunterhalt)

Scheidungsfolgenvereinbarung nachträglich ändern

Generell gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Der Jurist nennt hier den lateinischen Rechtsgrundsatz „Pacta sunt servanda“. Das bedeutet, dass man sich vor Unterzeichnung über die Rechtsfolgen informieren muss.

Der BGH hat klargestellt, dass man bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich regeln kann, ob sie bei einer Änderung von Gesetzeslage oder Rechtsprechung nachträglich änderbar sein oder ob dies ausgeschlossen sein soll. Wenn die Änderung nicht ausgeschlossen wurde, gibt es die Möglichkeit der Anpassung unter Berufung auf die Störung der Geschäftsgrundlage. Das bedeutet, dass mit der ursprünglichen Vereinbarung eigentlich etwas anderes bewirkt werden sollte.

Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten

Eine notarielle Scheidungskostenvereinbarung wird nach dem Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abgerechnet. Es geht, ähnlich wie bei Gerichtskosten, um den Geschäftswert. Kurz gesagt geht es um den Vermögenswert, über den eine Vereinbarung getroffen werden soll.

Eine notarielle Scheidungskostenvereinbarung senkt jedoch später die Kosten der Scheidung. Es ist nur ein Anwalt nötig und auch bei den Gerichtskosten macht sich die Vereinbarung kostensenkend bemerkbar.

Bei einem Verfahrenswert von 25.000 Euro entstehen beispielsweise Beurkundungsgebühren von € 230,-.

Unterschied zur Trennungsvereinbarung

Die Trennungsvereinbarung regelt eine geordnete und zwischen den Partnern abgestimmte Trennung bis zur Scheidung. Daher nimmt sie häufig bereits die wesentlichen Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorweg.

Man kann beispielsweise bereits in einer Trennungsvereinbarung berücksichtigen, ob die jeweilige Vereinbarung nach der Scheidung weiter gilt oder ob dann neue Regelungen getroffen werden müssen.

Gibt es gute Alternativen zur Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eigentlich nicht. Wer auf die Rechtssicherheit der vorhergehenden Vereinbarung verzichtet, muss die Scheidungsfolgesachen im Rahmen der Scheidung, meist in Verbindung mit dem Versorgungsausgleich, regeln lassen – mit ungewissem Ausgang. Außerdem ist unter Umständen dafür ein weiteres gerichtliches Verfahren nötig.

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