Naturalunterhalt: Was ist darunter zu verstehen?

Wenn es im Familienrecht – und hier speziell bei einer anstehenden Scheidung – um das Thema Kindesunterhalt geht, steht neben dem Barunterhalt immer auch der Fachbegriff Naturalunterhalt im Raum.

Erfahren Sie in aller Kürze, was unter Naturalunterhalt zu verstehen ist. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Anwälte an der Anwaltshotline. Sie können Sie in Ihrem konkreten Einzelfall beraten.

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Was ist Naturalunterhalt?

Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern generell eine Unterhaltspflicht. Solange das Kind bei den Eltern oder einem Elternteil lebt, spricht man von Naturalunterhalt, weil die Eltern oder eben nur ein Elternteil dem Kind Unterhalt in Form von Unterkunft, Kleidung, Essen, Möbel, Spielsachen, Schulsachen etc. zur Verfügung stellen.

Naturalunterhalt bedeutet, dass das Kind Naturalien und Sachwerte von den Eltern erhält, also zunächst kein Bargeld, außer evtl. einem Taschengeld.

Leben die Eltern eines unterhaltsberechtigten Kindes zusammen, so erbringen sie normalerweise beide die Leistungen des Naturalunterhalts. Wenn sich die Eltern trennen, so sorgt meist derjenige Elternteil für den Naturalunterhalt, bei dem das Kind überwiegend lebt. Dann erbringt der andere Elternteil Barunterhalt in Form einer meist monatlich zu erbringenden Geldleistung.

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Welche Höhe hat der Wert des Naturalunterhalts?

Den Naturalunterhalt kann man meist nicht genau beziffern, weil er sich aus einer Vielzahl von Leistungen, Sachwerten und Unterstützungsleistungen zusammensetzt. Schließlich geht es beim Naturalunterhalt durch das engere Zusammenleben zwischen dem Elternteil und Kind auch um solche Werte wie Erziehung und Fürsorge, die sich eben nicht in einem Geld-Wert bemessen lassen.

Zu den nicht unkomplizierten Fragen und Herausforderungen im Bereich des Unterhalts sollten Sie die telefonische Beratung durch die Anwälte des Rechtsberaters nutzen. Alle Eventualitäten können wir in diesem Ratgeber wegen der Unwägbarkeiten und vielen Spezialregelungen nicht abschließend berücksichtigen.

Haben volljährige Kindern einen Anspruch auf Barunterhalt?

Kann ein volljähriges Kind, das sich noch in der Ausbildung befindet, einfach von Zuhause ausziehen und den vollen Barunterhalt verlangen?
Es kommt darauf an, würde der Jurist antworten.

Generell können unterhaltspflichtige Eltern gem. § 1612 Abs. 2 BGB selbst bestimmen, in welcher Form sie Unterhalt gewähren. Das heißt, die Eltern bieten „Kost und Logis“ an und geben dem Kind ein Taschengeld. Jedoch müssen die Eltern auch auf die Belange und Interessen des Kindes Rücksicht nehmen. Das gilt umgekehrt ebenso, denn das Kind muss die finanziellen Möglichkeiten der Eltern berücksichtigen.

Liegt der Ausbildungsort weit entfernt vom Elternhaus, so hat das Kind sicher eher einen Anspruch auf eine eigene Wohnung als wenn es durchaus möglich ist, weiterhin zuhause zu wohnen und täglich zum Ausbildungsort zu fahren.

Auch hier müssen vielfältige Faktoren des Einzelfalls berücksichtigt werden, so dass es sinnvoll ist, alle Einzelheiten mit einem unserer Anwälte zu besprechen, bevor es zu unnötigem Ärger und überkochenden Emotionen auf beiden Seiten kommt.

Naturalunterhalt für die Eltern?

Im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht stellt sich manchem Leser sicher auch die Frage nach dem Naturalunterhalt, wenn ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil hat.

Wer als unterhaltspflichtiges Kind einen pflegebedürftigen Elternteil betreut und bei sich in der Wohnung aufnimmt, erfüllt mit dem „in Naturalien“ erbrachten Unterhalt seine Unterhaltspflicht. Der Elternteil hat keinen weiteren Anspruch auf Barunterhalt.

„Erbringt ein Kind erhebliche Leistungen zur häuslichen Pflege, stellt sich die Inanspruchnahme auf ergänzenden Barunterhalt zugleich als unzumutbare Härte im Sinne von § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leistungsträger durch die familiäre Pflege weitere Leistungen erspart, die das von ihm nach § 64 SGB XII zu zahlende Pflegegeld noch deutlich übersteigen.“ So das Oberlandesgericht Oldenburg im Urteil vom 14. Januar 2010 – 14 UF 134/09.

Unterschied zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt?

Barunterhalt leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Der Elternteil, der dem Kind Unterkunft und Lebensraum bietet, stellt den Naturalunterhalt bereit.

Von dieser Trennung kann in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil selbst ein sehr hohes Einkommen hat.