Neben einem hohen Bußgeld droht auch der Führerscheinentzug demjenigen, der sein Punktekonto in Flensburg überschritten oder gar unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist.

Was ein Entzug des Führerscheins für Folgen haben kann und wie Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

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Wodurch unterscheidet sich der Führerscheinentzug vom Fahrverbot?

Oftmals wird das Fahrverbot mit einem Entzug des Führerscheins verwechselt oder gleichgesetzt. Die Konsequenzen eines Führerscheinentzugs sind jedoch viel weitreichender als die eines Fahrverbots.

Wer ein Fahrverbot erhalten hat, muss zwar seinen Führerschein für einen festgelegten Zeitraum (1-3 Monate) abgeben, erhält diesen aber nach dem Verbotszeitraum wieder zurück. In diesem Zeitraum darf der Betroffene zwar kein Auto fahren, er verliert jedoch nicht die generelle Erlaubnis, ein KFZ zu führen (Fahrerlaubnis).

Der Führerscheinentzug führt hingegen zu einem vollständigen und dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis. Wer nach dem Führerscheinentzug wieder Auto fahren möchte, muss erst den Ablauf einer Sperrfrist abwarten und dann die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragen.

Wann droht mir ein Führerscheinentzug?

Der Führerschein kann entweder als Folge von wiederholten Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden (§ 3 StVG) oder aber als Maßregel infolge einer Verkehrs-Straftat vom Gericht angeordnet werden (§ 69 StGB).

Der Führerscheinentzug durch eine Fahrerlaubnisbehörde erfolgt meist als präventive Sicherheitsmaßnahme. Geht die Behörde davon aus, dass der Betroffene nicht dazu geeignet ist, ein KFZ zu führen und daher eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, darf sie die Fahrerlaubnis entziehen.

Als ungeeignet zum Führen eines KFZ gilt beispielsweise derjenige, der wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Das ist insbesondere der Fall, wenn die 8 Punkte Grenze des Fahreignungsregisters („Punkte in Flensburg“) überschritten worden ist.

Auch derjenige, der mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurde, muss mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Bei geringerem Alkoholkonsum wird jedoch in der Regel zunächst ein Fahrverbot verhängt.

Auch von einem Strafgericht darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Betroffene nicht zum Führen eines KFZs geeignet ist. Wird der Betroffene wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat verurteilt, wird dies als starkes Indiz für die Nichteignung gewertet. In der Regel erfolgt daher mit der Verurteilung aufgrund einer solchen Straftat sogleich die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Typische verkehrsrechtliche Straftaten sind etwa die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“ § 142 StGB).

Wie erhalte ich meinen Führerschein zurück?

Wer seinen Führerschein bzw. seine Fahrerlaubnis zurückerhalten möchte, muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Bevor ein solcher Antrag jedoch gestellt werden kann, muss eine sog. „Sperrfrist“ abgewartet werden. Während dieser Frist darf kein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.

Die Frist beträgt mindestens 6 Monate und kann im Falle einer Verurteilung wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat bis zu 5 Jahre andauern. In besonders schweren Fällen kann die Sperrfrist gar lebenslang angeordnet werden.

Ist die Sperrfrist abgelaufen, dürfen Sie die Fahrerlaubnis frühestens 3 Monate vor Ablauf der Frist erneut beantragen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Ihnen die Fahrerlaubnis auch erteilt wird.

Vielmehr prüft die Behörde, ob die Voraussetzungen des Führerscheinentzugs inzwischen weggefallen sind. Das heißt, Sie müssen ggf. an Aufbauseminaren teilnehmen, eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren oder bei Alkoholmissbrauch einen Abstinenznachweis einreichen, um Ihre wiedererlangte Eignung zum Führen eines KFZs nachzuweisen.

Wie kann ich gegen einen Führerscheinentzug vorgehen?

Gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsverfahren können Sie dann Gründe vorbringen, die Ihre Eignung als KFZ-Führer untermauern.

Hierbei empfiehlt es sich in jedem Fall, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.

Wurden Sie aufgrund einer verkehrsrechtlichen Straftat angeklagt, sollten Sie ebenfalls einen erfahrenen Verteidiger engagieren, damit eine Verurteilung im besten Fall abgewendet werden kann.

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