Wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Doch wie sieht die rechtliche Situation genau aus? Dürfen Sie andere elektronische Geräte wie Ihren iPod oder eine Smartwatch benutzen?

Sie wurden mit dem Handy am Steuer erwischt?

Unsere Experten der Anwaltshotline legen für Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Autofahrern, die ihr Handy am Steuer benutzen, droht ein Bußgeld. Dieses beträgt normalerweise 60 Euro. Darüber hinaus bekommen Sie auch einen Punkt im Fahreignungsregister. Wenn Sie mehrmals mit dem Handy am Steuer ertappt werden, müssen Sie mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.

Dies macht deutlich: Es handelt sich bei der Nutzung des Handys am Steuer um kein Kavaliersdelikt. Hierzu sollte man wissen, dass die Bußgeldstelle auch ein höheres Bußgeld als 60 Euro verhängen kann. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei diesem Betrag lediglich um einen „Regelsatz“ handelt von dem die Bußgeldstelle beim Vorliegen besonderer Umstände abweichen darf.

Wie darf ich das Handy am Steuer nutzen?

Wichtig ist, dass das in § 23 Abs. 1a StVO sanktionierte Handyverbot nicht nur das Telefonieren verbietet. Vielmehr bezieht es sich auf sämtliche Nutzungsformen. Das Handy darf überhaupt nicht in die Hand genommen werden. Ein Verstoß kommt daher auch bei der Verwendung als Organizer, Diktiergerät, Navigationsgerät oder beim Abrufen von Daten übers Internet in Betracht.

Man sollte einmal darüber nachdenken, welche Risiken für den Verkehr davon ausgehen, wenn man in Fahrt seine Aufmerksamkeit dem Handy widmet und nicht dem Verkehr…

Darf ein Handy als Navi genutzt werden?

Sie dürfen allerdings Ihr Handy als Navigationsgerät benutzen, wenn Sie es unterwegs nicht anfassen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie es vor Beginn der Fahrt vollständig programmieren und einstellen.

Darf ich Anrufe wegdrücken oder das Handy aufheben?

Die meisten Gerichte sind beim Handyverbot – auch im Vorfeld eines potenziellen Gesprächs – eher streng. So ist bereits das „Wegdrücken“ unzulässig. Ferner dürfen Sie am Steuer nicht Ihr Handy in die Hand nehmen und auf dem Display die Uhrzeit ablesen. Des Weiteren kommt ein Verstoß gegen das Handyverbot in Betracht, wenn Sie es aufheben und in eine Ladeeinrichtung stecken.

Man darf das Handy überhaupt nicht in die Hand nehmen, solange man das Auto fährt. Nur wenn das Auto steht und der Motor aus ist, steht Ihnen auch die Handynutzung wieder völlig frei. Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist dementsprechend kein Verstoß gegen das Handyverbot.

Nutzung von iPod, Smartwatch & Co. am Steuer

Wenn Sie als Fahrer einen iPod zum Musikhören verwenden der keine SIM-Karte enthält, brauchen Sie nach der aktuellen Rechtsprechung normalerweise keine rechtlichen Folgen zu befürchten. Bedenken Sie aber, dass es von außen kaum erkennbar ist, ob Sie ein Handy oder einen iPod in der Hand halten. Und dann wird der Nachweis schwer.

Da hier die rechtliche Situation noch nicht ganz geklärt ist, lohnt es sich auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht zur Unterstützung hinzuzuziehen.

Mit dem Handy geblitzt werden

Soweit Sie mit dem Handy am Ohr wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden, stellt sich die Frage, ob Sie neben einem Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch wegen der Nutzung des Handys bestraft werden.
Die beiden Bußgelder werden nicht einfach addiert. Vielmehr müssen Sie vollständig das Bußgeld für den teureren Verstoß zahlen.
Darüber hinaus müssen Sie damit rechnen, dass dieses wegen des weiteren Verstoßes erhöht wird. Meist bedeutet dies, dass die Hälfte des Betrages für diesen „günstigeren“ Verstoß hinzukommt.
Allerdings werden die Punkte, die in Flensburg eingetragen werden, für die beiden Verstöße zusammengezählt.

Mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden

Soweit Sie mit dem Handy nur einmal am Steuer ertappt worden sind, hat dies für Sie als Fahranfänger keine speziellen Konsequenzen im Hinblick auf die Probezeit. Dies kommt daher, weil es sich hier nur um einen B-Verstoß handelt.

Anders sieht die Situation allerdings bei einem zweiten Verstoß aus. Hier verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Ferner müssen Sie an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.

Bei einem dritten Verstoß gegen das Handyverbot müssen Sie sich auf schwerwiegendere Konsequenzen gefasst machen. Im schlimmsten Fall wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen.

Wie kann ich Wiederspruch einlegen?

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt worden ist, erhält einen Bußgeldbescheid. Soweit Sie mit diesem nicht einverstanden sind, müssen Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Sie müssen diesen an die Behörde schicken, die den Bescheid erlassen hat. Näheres können Sie der im Bescheid angegebenen Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.

Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie am besten durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Rufen Sie einfach unsere Anwaltshotline an und lassen Sie sich beraten.
Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Kosten auf Sie zukommen. Denn wenn die Bußgeldstelle nicht das Bußgeldverfahren aufgrund einer neuen Prüfung einstellt, wird über Ihren Widerspruch vor Gericht entschieden.

Unfall wegen Handy beim Fahren

Wenn es zu einem Unfall kommt, weil Sie Ihr Handy in der Hand hatten, wird es ernst. In diesem Fall müssen Sie als Fahrer damit rechnen, dass Sie sich wegen einer Straftat zu verantworten haben. Je nachdem was passiert ist, kommt eine Bestrafung etwa wegen Sachbeschädigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung infrage – das bedeutet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Darüber hinaus müssen Sie bei einem Unfall auch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen. Daneben können Ihre eigenen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mitverschuldens gemindert werden oder sogar wegfallen.

Oder die Geschädigten machen gegen Sie Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld geltend, für die Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommt. In diesem Fall müssen Sie mit einer Einstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse und damit mit einem höheren Beitrag rechnen.

Fazit Handy am Steuer

Am besten schaffen Sie sich eine Freisprechanlage in Ihrem Wagen an. Dann können Sie auch während der Fahrt sicher und entspannt telefonieren, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Anderweitige Nutzungen des Handys sollten am Steuer unterbleiben.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und somit ungültig! Berechnen Sie jetzt Ihr Bußgeld.

  • Sind Sie zu schnell gefahren?
  • Sie wurden mit dem Handy am Steuer erwischt?
  • Sie sind über Rot gefahren?
  • u.v.m.

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