Alle zwei Jahre muss das Auto zum TÜV – so sieht es der Gesetzgeber vor. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass nur verkehrssichere Autos am Straßenverkehr teilnehmen. Es kann jedoch schnell einmal passieren, dass der Termin für die nächste Hauptuntersuchung vergessen wird und das Auto nicht termingerecht beim TÜV vorgeführt wird.

Welche Konsequenzen das Fahren ohne TÜV bzw. das Überschreiten der Frist zur Hauptuntersuchung haben kann und wann Ihre nächste Untersuchung ansteht, erfahren Sie hier.

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Wann steht meine nächste Hauptuntersuchung an?

Jeder Autofahrer muss seinen PKW regelmäßig auf seine Kosten beim TÜV untersuchen lassen, § 29 StVZO. Diese Hauptuntersuchung (HU) steht grundsätzlich alle zwei Jahre an. Wer einen Neuwagen hat, muss jedoch erstmals nach drei Jahren ab Erstzulassung zum TÜV.

Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Untersuchung. Wurde die letzte Hauptuntersuchung verspätet durchgeführt, wird die nächste HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig und nicht – wie früher – rückdatiert.

Wann Ihr PKW zum TÜV muss, können Sie ganz einfach Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) entnehmen.

Der nächste Termin kann aber auch Ihrer TÜV-Plakette entnommen werden: Das Jahr für die nächste HU befindet sich in der Mitte der Plakette. Die senkrecht nach oben stehende Zahl (12 Uhr Position) gibt dabei den Monat an.

Bei diesen HU-Terminen handelt es sich um Ablauffristen. Das bedeutet, mit dem letzten Tag des angegebenen Monats muss die Untersuchung durchgeführt worden sein.
Fällt die Frist für eine Untersuchung bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen in die Zeit außerhalb des Betriebszeitraums, so muss die Hauptuntersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich die Frist überschreite?

Wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig beim TÜV vornehmen lassen, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden kann.

Wird die Frist um 2-4 Monate überschritten, kann ein Verwarngeld von 15 EUR erhoben werden. Wird das Fahrzeug dem TÜV mit 4-8 Monaten Verspätung vorgeführt, kann ein Bußgeld von 25 EUR fällig werden. Bei einer Überschreitung der Frist von mehr als 8 Monaten kann das ein Bußgeld von 60 EUR und einen Punkt zur Folge haben.

Diese Sanktionen werden allerdings nur fällig, wenn die Überschreitung der Frist, etwa bei einer Verkehrskontrolle, auffliegt. Der TÜV selbst erhebt keine Bußgelder. Bei einer Überschreitung der Frist von mehr als zwei Monaten ist er allerdings dazu verpflichtet, eine sog. „erweiterte Hauptuntersuchung“ vorzunehmen. Diese ist etwa 20% teurer als die normale Hauptuntersuchung.

Was ist, wenn mein Auto nicht über den TÜV kommt?

Werden bei der Hauptuntersuchung nur geringe, nicht verkehrsgefährdende Mängel festgestellt, bei denen eine unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist, wird eine Prüfplakette vom TÜV erteilt und das Auto muss nicht erneut vorgeführt werden.

Weist das Auto hingegen erhebliche Mängel auf, die zu einer Verkehrsgefährdung führen können, wird keine Prüfplakette erteilt. Vielmehr sollte das KFZ unverzüglich in eine Werkstatt gebracht werden, um die Mängel zu beheben. Dafür hat der KFZ-Halter einen Monat Zeit. Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug erneut beim TÜV vorgeführt werden. Wurden die Mängel behoben, wird eine Prüfplakette erteilt.

Bei einer Überschreitung der Monatsfrist, muss die gesamte Hauptuntersuchung erneut durchgeführt werden, so dass auch die HU-Gebühren nochmals fällig werden.

Zahlt meine Versicherung im Falle eines Unfalls mit abgelaufenen TÜV?

In der Regel übernimmt Ihre KFZ-Versicherung den Schaden, der anderen Autofahrern durch den Unfall entstanden ist. Etwas anderes kann gelten, wenn der Schaden durch die rechtzeitige Vornahme der Hauptuntersuchung hätte vermieden werden können. Das wäre etwa dann der Fall, wenn bei der Hauptuntersuchung ein Mangel am Auto hätte behoben werden können, der zum Unfall geführt hat.

In einem solchen Fall kann die Versicherung den Versicherten ggf. in Regress nehmen. Wurde die Frist zur Hauptuntersuchung jedoch nur um wenige Tage überschritten, sollte der Schaden in der Regel vollständig von der KFZ-Versicherung übernommen werden.

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Das Wichtigste zum fahren ohne TÜV im Überblick

  • Grundsätzlich muss ein Fahrzeug alle zwei Jahre beim TÜV zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
  • Bei Überschreitung der HU-Frist droht ein Bußgeld. Wird die Frist um mehr als 8 Monate überschritten, wird das zudem mit einem Punkt geahndet.
  • Der TÜV selbst erhebt keine Bußgelder. Bei einer Überschreitung der HU-Frist um mehr als zwei Monate wird jedoch eine teurere, erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt.
  • Kommt das Auto wegen erheblicher Mängel nicht über den TÜV, muss es innerhalb eines Monats repariert und anschließend erneut beim TÜV vorgeführt werden.
  • In der Regel zahlt die KFZ-Versicherung den gegnerischen Schaden auch im Falle eines überschrittenen TÜVs. Wenn jedoch bei rechtzeitiger Hauptuntersuchung der zum Unfall führende Mangel hätte beseitigt werden können, kann der Versicherte ggf. in Regress genommen werden.