Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Wahl, den Sanktionen nachzukommen oder gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetz (Owig) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Insbesondere für Fahrer in Probezeit oder Berufskraftfahrer bedeuten die Sanktionen langwierige Sanktionen bzw. ein Ausschluss vom Berufsleben.
Über 60% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – die Chancen stehen gut, dass Sie Sanktionen nicht nachkommen müssen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?
Unsere Experten der Anwaltshotline beraten Sie, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt und wie Sie vorgehen sollten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Erfolgsaussichten – wann lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Grundsätzlich lohnt sich ein Einspruch dann, wenn Sie triftige Anhaltspunkte dafür haben, dass die Ihnen gemachten Vorwürfe nicht in der vorgeschriebenen Form übermittelt wurden, nicht zutreffen (anderer Fahrer) oder fehlerhaft sind.
In folgenden Fällen kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen:
- Form des Bußgeldbescheid wurde nicht eingehalten
Prüfen Sie zunächst den Bußgeldbescheid auf Einhaltung von Form und Vollständigkeit der Angaben.
Das Dokument muss folgende Angaben enthalten:- Angaben zur Person, der die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird
- Schilderung der Ordnungswidrigkeit
- Ort und Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit
- Gesetzliche Angaben (Paragraphen etc.)
- Geldbuße und weitere Sanktionen (Punkte, Fahrverbot)
- Bußgeldvorschriften
- Beweise und ggf. Angaben zu Zeugen
- Hinweis auf Rechtskraft, falls kein Einspruch getätigt wird
- Hinweis, auf mögliche Verschlechterung der Sanktionen, falls Einspruch abgelehnt wird
- Hinweis auf die Zahlungsfrist von zwei Wochen
- Hinweis auf Erzwingungshaft, bei nicht erfolgter Zahlung
Ist einer dieser Angaben nicht gegeben, weist Ihr Einspruch Erfolgsaussichten auf.
- Nicht eindeutiges Beweisfoto
Das gängige Beweismittel, wenn Sie geblitzt wurden, ist das Foto des Blitzers.
Fordern Sie dieses an. Ist auf dem Foto nicht zu erkennen, welche Person abgebildet ist (Unscharfes / verpixeltes Bild, etc.), kann sich ein Einspruch lohnen.
Die Polizei hat allerdings das Recht das Foto mit anderen Fotos von Ihnen zu vergleichen oder auch Ihren Beifahrer zu befragen. - Messfehler
Ganze 20 bis 80 % aller Messungen (Abstand, Geschwindigkeit, etc.) sind fehlerhaft.
Fehler in der Handhabung oder Berechnung, inkorrekte Winkel oder ungültige Messgeräte (Plakette) können einen Einspruch lohnend machen. - Berufskraftfahrer
Für Berufskraftfahrer ist Autofahren notwendig um ihren Beruf auszuüben.
Ein Fahrverbot würde für sie ein Ausschluss bedeuten und ihnen ihre Lebensgrundlage entziehen.
Durch einen Einspruch kann eine Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe möglich sein. - Bußgeldbescheid ist verjährt
Senden Ihnen die Behörden den Bußgeldbescheid erst nach über 3 Monaten des Stattfindens der Ordnungswidrigkeit zu, ist diese verjährt.
Sie können Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Negative Auswirkungen durch einen Einspruch?
Auch wenn vieles für einen Einspruch spricht, kann sich dieser für Sie auch zum Negativen auswirken.
Besonders im Falle von schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten können die ausstehenden Sanktionen nicht nur beibehalten, sondern auch noch stark erhöht werden.
Sprechen Sie in so einem Fall unbedingt mit einem Experten unserer Anwaltshotline. Er kann Ihren Fall wie Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.
Binnen welcher Frist muss Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden?
Generell haben Sie 14 Tage Zeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Ihnen
der Bescheid zugestellt wurde.
Konnte Ihnen der Brief nicht direkt zugestellt werden, zählt das Datum, an welchem der Brief an der Postfiliale abgegeben wurde.
Im Falle eines Einschreibens mit Bestätigung muss Ihnen das Dokument persönlich ausgehändigt werden – das entsprechende Datum zählt für den Startpunkt der Frist.
Sind Sie spät dran mit Ihrem Einspruch? Sie können diesen auch per Fax der zuständigen Behörde zukommen lassen.
Stets kommt es darauf an, dass Ihr Einspruch die zuständige Behörde binnen der zwei Wochen erreicht. Das Datum, an dem Sie den Einspruch versenden, ist nicht von Belang.
Beachten Sie: Heben Sie vorsichtshalber den Briefumschlag Ihres Bußgeldbescheids auf, um im Notfall nachweisen zu können, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Kann die Frist verlängert werden?
Haben Sie durch Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt den Bescheid nicht annehmen können, haben Sie ein Recht auf Verlängerung der Frist.
Diese Umstände müssen Sie allerdings auch durch entsprechende Dokumente (Bestätigung, Tickets) nachweisen können.
Wo legt man Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Die zuständige Behörde für Ihren Einspruch ist diejenige, welche Ihnen den Bußgeldbescheid übermittelt hat.
Reichen Sie den Einspruch an einer anderer Behörde ein, ist nicht garantiert, dass der Einspruch noch fristgerecht eintrifft und durchgesetzt werden kann.
Einspruch einlegen – so gehen Sie vor
Sie können den Einspruch selbstständig oder durch einen Anwalt für Verkehrsrecht einreichen lassen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Erfolgsaussichten oder negative Auswirkungen eines Einspruchs absehen und Sie beraten, wie Sie erfolgsversprechend vorgehen können.
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid an sich ist ein kurzes Schriftstück, in welchem Sie kundtun, dass Sie Einspruch gegen die Vorwürfe erheben.
Neben dieser Mitteilung sollten Sie, um den Vorgang zu erleichtern, Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids angeben.
Zwar müssen Sie keine Begründung bzw. Argumente liefern, die den Einspruch “rechtfertigen” – liegen Ihnen jedoch diese vor, lohnt es sich diese anzugeben.
Das Dokument müssen Sie nicht unterschreiben – solange erkenntlich ist, dass dieses Schreiben von Ihnen kommt, ist es rechtswirksam.
Das Anschreiben können Sie postalisch oder per Fax übermitteln – Empfänger muss die Behörde sein, die Ihnen auch den Bußgeldbescheid übermittelt hat.
Beachten Sie, dass das Schreiben binnen 14 Tagen nach dem Erhalt des Bescheids bei der Behörde eintreffen muss.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie erst einlegen, wenn Sie den Bescheid erhalten haben.
Wird Ihnen lediglich ein Anhörungsbogen übermittelt, können Sie noch keinen Widerspruch einlegen.
Sie möchten Ihren Einspruch doch zurückziehen?
Ihren Einspruch können Sie noch bis vor dem Urteil durch das Amtsgericht zurückziehen.
Sehen Sie von einem Einspruch noch vor der Verhandlung ab, fallen keine Kosten für Verwaltung, etc. an.
Muster für Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Im Folgenden finden Sie ein Muster, mit dem Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen können.
Sie können sich das Muster-Anschreiben auch als PDF herunterladen.
Absender
Name Vorname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Empfänger
Zentrale Bußgeldstelle Ort
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Aktenzeichen [Aktenzeichen]
mit diesem Schreiben möchte ich gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] unter dem o.g. Aktenzeichen Einspruch einlegen.
Den Einspruch des Bußgeldbescheid begründe ich wie folgt:
[Begründung für den Einspruch]
Ich bitte Sie, den o.g. Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen und aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
[Unterschrift]
Was passiert nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Der Ablauf ab Erhalt des Bußgeldbescheid ist wie folgt:
- Bußgeldbescheid erhalten: Den Bußgeldbescheid erhalten Sie per Post. Sie können den Sanktionen nachkommen oder Einspruch einlegen.
- Einspruch einlegen: Einspruch müssen Sie binnen 14 Tagen bei der zuständigen Behörde schriftlich eingelegt haben.
- Zwischenverfahren: Nun prüft die Behörde Ihren Einspruch auf Einhaltung in punkto Form, Frist, etc. und sammelt Beweise, ob dieser stichhaltig ist.
An dieser Stelle kann die Behörde entscheiden, ob dass Verfahren für eine Ordnungswidrigkeit in ein Strafverfahren verändert werden soll. - Hauptverhandlung: Zeigen die Beweise in die eine oder Richtung – Einspruch gerechtfertigt oder nicht – folgt die Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Sie sind verpflichtet zu diesem Termin zu erscheinen und dürfen Ihre Argumente vorliegen, weshalb Sie Einspruch einlegen.
Hält das Gericht den Einspruch für aussichtslos, kann es sein, dass es Ihnen nahelegt, von Ihrem Einspruch abzusehen.
Erscheinen Sie nicht zum Termin, treten der Bußgeldbescheid und dessen Konsequenzen in Kraft. - Entscheidung: Die Hauptverhandlung schließt mit einem Urteil. Fällt es für Sie negativ aus, können Sie höhere Sanktionen erwarten, als im Bußgeldbescheid angekündigt. Sie können aber auch gegen die Entscheidung vorgehen. Gerne beraten Sie unsere Experten der Anwaltshotline, ob sich dies für Sie lohnt.
Was tun wenn der Einspruch unzulässig ist?
Wurde Ihr Einspruch aufgrund von Formfehler oder weil die Frist nicht eingehalten wurde, als unzulässig erklärt, haben Sie noch eine andere Möglichkeit:
Beantragen Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Das Verfahren wird zurückversetzt an den Zeitpunkt vor Fristablauf oder Ablehnung durch Formfehler. Sie haben nun die Chance, den Einspruch nochmals einzureichen.
Was kostet der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Legen Sie selbst Einspruch ein, entstehen für Sie zunächst keine Kosten.
Lediglich wenn Sie den Rat eines Anwalts suchen, beispielsweise weil Sie sich nicht sicher sind, ob sich ein Einspruch nicht negativ für Sie auswirken kann, entstehen Kosten.
Die Geldbuße sowie die Zusatzkosten im Rahmen des Bußgeldbescheids müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht zahlen.
Lediglich wenn der Einspruch geprüft und abgelehnt wurde, müssen Sie den Forderungen nachkommen.
Im weiteren Verlauf können Verwaltungs- oder Gerichtsgebühren anfallen. Im Falle eines Sachverständigengutachtens müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen.