Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung stellen Abstandsverstöße eine der häufigsten Unfallursachen dar. Nicht verwunderlich ist es daher, dass diese besonders häufig kontrolliert und streng geahndet werden. Neben hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg kann sogar ein Fahrverbot drohen.

Wie Abstandsverstöße gemessen werden, welche Sanktionen Ihnen bei einem Verstoß drohen und ob sich ein Einspruch dagegen lohnt, erfahren Sie hier.

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Welchen Sicherheitsabstand muss ich halten?

Die gesetzliche Grundlage zum Sicherheitsabstand findet sich in § 4 StVO. Dort heißt es:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Eine konkrete Meterangabe gibt die StVO nicht vor.

In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel, an der sich auch der Bußgeldkatalog orientiert, durchgesetzt: der Sicherheitsabstand sollte dem halben Tachowert entsprechen.

Sind Sie etwa mit 140 km/h unterwegs, so sollten Sie etwa 70m Abstand zum vorfahrenden Fahrzeug halten.

Je schneller Sie also unterwegs sind, desto mehr Abstand sollte zum Vordermann gehalten werden.

Abstandsmessung Autobahn – wie wird gemessen?

Abstandsmessungen können zwar auch auf Landstraßen stattfinden, allerdings werden diese bevorzugt auf Autobahnen vorgenommen.

Dies hat unter anderem folgenden Grund: Um eine Abstandsunterschreitung ahnden zu können, darf die Abstandsunterschreitung nicht nur vorübergehend stattgefunden haben. Dafür ist, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten, eine etwa 300m lange Messstrecke erforderlich.

Im Folgenden finden Sie die gängigsten Messverfahren auf Autobahnen:

Videoabstands-Messverfahren (VAMA)

Bei diesem Verfahren werden, üblicherweise an einer Brücke, zwei Videokameras befestigt.

Die eine Kamera nimmt dabei den Fernbereich (ab ca. 90m), die andere den Nahbereich (ca. 30-100m) auf. Diese Aufzeichnungen werden später als Schnittbild mit geeichter, eingeblendeter Messzeit zusammengesetzt. Anhand der Zeitdifferenz kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet und dadurch der Abstand zum Vordermann festgestellt werden.

Dieses Verfahren ist von der Rechtsprechung als geeignet und zuverlässig anerkannt.

Brückenabstands-Messverfahren (Traffipax oder Distanova)

Ähnlich wie bei dem VAMA-Verfahren wird auch bei diesem (einfachen) Videoverfahren eine Kamera auf einer Brücke befestigt. Zunächst wird das Abstandsverhalten des Fahrzeugs im Fernbereich visuell oder mittels Lichtbild festgestellt. Anschließend wird im Nahbereich mit Hilfe von Lichtbildern oder Fahrbahnmarkierungen und Stoppuhren der Abstand zum Vordermann ermittelt.

Dieses Verfahren wird von der Rechtsprechung für ausreichend zuverlässig eingestuft. Jedoch lassen sich bei diesem Verfahren eventuelle Abstandsveränderungen nicht zweifelsfrei wahrnehmen, so dass ein 15% Toleranzabzug von dem in 0,8 Sekunden zurückgelegten Fahrweg vorzunehmen ist.

Abstandsmessung mithilfe des Police-Pilot-Systems (ProViDa)

Bei diesem PPS-Verfahren handelt es sich ebenfalls um ein Videomessverfahren – allerdings um ein mobiles, bei dem in der Regel aus einem Polizeifahrzeug gefilmt wird.

Hierbei werden Streckenlänge und Geschwindigkeit digital gemessen sowie die Verkehrssituation auf einem Videoband aufgezeichnet. Der Abstand wird dann durch Auswertung des Messvideos errechnet.

Dieses Verfahren wird von der Rechtsprechung als zuverlässig anerkannt. Allerdings können hier Winkelveränderungen zwischen Fahrzeug und Sensor zu Messfehlern führen.

Abstandsmessung ohne technische Geräte durch Schätzung

Bei diesem Verfahren wird der Abstand von nachfahrenden oder auch vorausfahrenden Polizeibeamten überwacht.

Wegen der erheblichen Fehlerquellen ist ein großzügiger Toleranzabzug, teilweise von mehr als 33%, vorzunehmen.

Abstandsmessung Strafe und Bußgeld – welche Sanktionen drohen mir?

Ein Abstandsverstoß gilt als besonders gefährlich und kann daher empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

Bei einem Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h ist ein Bußgeld von 25€ fällig.

Bei einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h wird ein Verstoß mit einem Bußgeld zwischen 75€ und 320€ sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

Wer mit mehr als 100 km/h unterwegs ist, dem drohen bis zu 320€ Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot. Bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h drohen sogar bis zu 400€ Bußgeld.

Neben den ordnungsrechtlichen Konsequenzen kann ein Abstandsverstoß auch strafrechtliche Konsequenzen haben: Der Verstoß kann unter Umständen als grob verkehrswidriges Handeln gewertet werden, so dass eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB in Betracht kommt. In diesem Fall droht eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

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Abstandsmessung Einspruch – wann lohnt sich ein Widerspruch?

In vielen Fällen kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Denn nicht immer sind die Messergebnisse fehlerfrei zustande gekommen.

Insbesondere die Abstandsmessung durch Schätzung birgt ein hohes Fehlerrisiko. Bei einer Messung mithilfe des PPS-Verfahrens können Winkelveränderungen zwischen Fahrzeug und Sensor zu Messfehlern führen.

Aber auch bei der einfachen Videomessung lassen sich eventuelle Abstandsveränderungen nicht zweifelsfrei feststellen. Insbesondere wenn der Abstandsverstoß nur kurzfristig begangen wurde, etwa bei einem Spurwechsel oder Überholvorgang, lohnt sich ein Einspruch.

Aber nicht nur die Messung an sich kann fehlerhaft sein. Oftmals werden die Messgeräte nicht richtig bedient, sind nicht ordnungsgemäß geeicht worden oder die messenden Beamten können keinen Schulungsnachweis vorzeigen.

Insbesondere wenn ein hohes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot droht, lohnt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht über unsere Anwaltshotline zu kontaktieren.

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