Womit müssen Autofahrer rechnen, die beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden?

Autofahrer, die von der Polizei ohne Führerschein am Steuer angetroffen werden, erwartet eine Strafe. Wie hoch diese ist, hängt davon ab, weshalb sie ihren Führerschein nicht vorzeigen können.

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Unterschiedliche Folgen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Fahrer den Führerschein nicht dabei hat oder über keinen gültigen Führerschein verfügt.

Wer lediglich seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, weil er ihn etwa zu Hause vergessen hat, verfügt über eine wirksame Fahrerlaubnis. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt ist.

Sofern hingegen der Fahrer ohne gültigen Führerschein angetroffen wird, kann er sich nicht darauf berufen, dass er eine wirksame Fahrerlaubnis hat. So könnte es durchaus sein, dass gegen ihn ein Gericht (§ 44 StGB) oder die Straßenverkehrsbehörde ein Fahrverbot verhängt hatte (§ 25 StVG) und sein Führerschein daher eingezogen wurde.

Führerschein vergessen Folgen

Das bloße nicht Mitführen eines Führerscheins ist nur eine Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung. Aus diesem Grunde muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen (vgl. Nr. 168 des Bußgeldkataloges (BKat) zur Bußgeldkatalog-Verordnung).

Punkte in Flensburg und weitere Sanktionen kommen nicht in Frage. Dem Fahrer kann es höchstens passieren, dass die Polizei ihn bis zur Klärung nicht weiterfahren lässt. Dies passiert allerdings selten. Normalerweise ermittelt die Polizei, ob er über eine wirksame Fahrerlaubnis verfügt. Sie kann hierzu eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt durchführen.

Fahren ohne gültigen Führerschein

Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn ein Autofahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dabei handelt es sich um eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Hier muss der Fahrer mit einer Geldstrafe beziehungsweise einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Darüber hinaus muss der Fahrer auch damit rechnen, dass sein Fahrzeug beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eingezogen wird. Dafür ist es allerdings Voraussetzung, dass ihm nach der ersten Übertretung die Fahrerlaubnis entzogen wurde, oder ein Fahrverbot / eine Sperrfrist verhängt worden ist.

Wenn es aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer eventuell mit einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB ) oder sogar fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) rechnen.

Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug gesteuert haben und von der Polizei „erwischt“ wurden, sollten Sie sich umgehend anwaltliche Unterstützung einholen, um keine Fehler zu machen, die schwerwiegende Folgen haben.

Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall dringend mit einem Anwalt über unsere Anwaltshotline zu sprechen.

Welche Fahrzeuge darf man ohne Führerschein fahren ?

Normalerweise benötigen Sie für das Führen eines Kraftfahrzeuges einen Führerschein. Dies gilt jedoch nicht immer. Es gibt insbesondere die folgenden Ausnahmen:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor Wenn diese durch ihre Bauart nicht mehr als 25 km/h fahren können (Mofas)
  • Mobilitätshilfen Dies setzt bei einem zweispurigen Kraftfahrzeug voraus, dass es nicht breiter als 70 cm ist. Ferner muss es über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügen. Darüber hinaus muss es eine Haltestange besitzen, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann. Des Weiteren muss es über eine Energievorratsanzeige verfügen und keine Funkstörungen verursachen. Schließlich muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Dabei handelt es sich um einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm.
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h.

Folgen von mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer zum wiederholten Mal ein Kraftfahrzeug ohne gültigen Führerschein gefahren hat, muss zunächst einmal damit rechnen, dass er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis härter bestraft wird als ein sogenannter Ersttäter. Hier droht meist eine Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kommt spätestens hier die Einziehung des Kraftfahrzeugs in Betracht. Dies ist bei der wiederholten Begehung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach einer Verurteilung zu einer solchen Tat möglich.

Hier ist unbedingt anwaltliche Unterstützung nötig. Kontaktieren Sie einen unserer Anwälte über die Anwaltshotline.

Fazit zum Fahren oder Führerschein

Autofahrer sollten sich daher niemals ohne gültigen Führerschein hinters Steuer setzen. Eine lässliche Sünde ist es nur, wenn der Fahrer den Führerschein zu Hause hat liegen lassen.

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