Scheidung einreichen: Das muss bei einer Scheidung beachtet werden!
Wie viele Ehen werden eigentlich geschieden?
Im Jahr 2015 wurden laut Statistischem Bundesamt über 160.000 Ehen geschieden. Im gleichen Zeitraum erfolgten rund 400.000 Eheschließungen. Daher ist es kein Makel, wenn in Ihrer Ehe oder Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Thema Scheidung und Trennung im Raum stehen.
Zwar betrifft das oben genannte Verhältnis Heirat/Scheidung nicht genau Ehen, die im selben Jahr geschlossen wurden, aber in den letzten Jahren ist das Verhältnis stets ähnlich.
Interessant ist vielleicht auch die Erkenntnis, dass die meisten Ehen nach sechs Jahren geschieden werden. Also nicht das verflixte siebte Jahr ist die Hürde. Da der Scheidung ja mindestens ein Trennungsjahr vorausgeht, enden viele Partnerschaften eigentlich sogar schon vor dem sechsten Jahr…
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Wichtige und richtige Schritte bei Ihrer Scheidung: Chronologie einer Scheidung
Da eine Ehe rechtlich ein Vertrag ist, müssen Sie auch bei einer Scheidung einige entscheidende Schritte gehen und bestimmte Abläufe einhalten. Es geht – neben der persönlichen Trennung – um einige Formalien, die sich nicht vermeiden lassen.
Voraussetzung für Ihre Scheidung: Ist die Ehe gescheitert?
Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Dieses sog. Scheitern der Ehe erklärt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1565.
Hinweis
Ob eine Ehe gescheitert ist, wird gesetzlich vermutet. Es gibt also kein Verschulden eines Ehepartners.
Das Scheitern einer Ehe wird immer dann vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder einer den Scheidungsantrag stellt und der andere Partner zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB).
Besteht über den Scheidungswillen keine Einigkeit, so gilt gem. § 1566 Abs. 2 BGB die Ehe als unwiderlegbar gescheitert, wenn die Ehepartner seit drei Jahren getrennt leben.
Das bedeutet, eine Ehe kann auch dann geschieden werden, wenn sich einer der Partner dagegen sträubt.
Weitere Informationen zur Trennung.
Vor der Scheidung: Woran sollten Sie schon bei der Trennung denken?
Es gibt ein paar wichtige Schritte, an die Sie denken sollten, wenn Sie sich trennen wollen oder dies bereits getan haben. Je weniger Fehler Sie hier machen, desto einfacher wird die Scheidung.
Hier daher nur eine knappe Auflistung der Themen
- Nehmen Sie all Ihre eigenen wichtigen persönlichen Dokumente mit (z. B. Ausweise, Zeugnisse, Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge)
- Kopieren Sie gemeinsame Dokumente (als Beweismittel in der späteren Scheidung)
- Wichtige Aufgaben im Rahmen der Scheidungsvorbereitung:
- Neues Konto anlegen und Gehaltszahlungen darauf umleiten (wenn zuvor ein Gemeinschaftskonto bestand)
- Löschung einer Vollmacht zugunsten des Ex-Partners auf das eigene Konto
- Einstellung von wiederkehrenden Zahlungen auf Gegenstände oder Verpflichtungen des anderen Partners (Darlehen, Handyvertrag etc.)
- Wer in der früheren ehelichen Wohnung verbleibt, sollte die Türschlösser tauschen lassen.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte direkt mit Beginn der Trennung.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Der Ablauf einer Scheidung folgt festen Regeln. Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, sollten Sie als erstes klären, ob Sie sich mit Ihrem Partner in weiten Zügen einig sind. Dann benötigen Sie nur einen gemeinsamen Anwalt vor Gericht. Dieser ist im Auftrag eines Ehegatten tätig und stellt vor Gericht die Anträge, denen der andere Ehepartner nur zustimmt – er kann also keine eigenen Anträge stellen.
In der überwiegenden Zahl der Verfahren hat jedoch jeder Ehegatte seinen eigenen Scheidungsanwalt, der auch nur seine Interessen vertritt.
So läuft Ihre Scheidung ab!
- Alles beginnt mit der Trennung.
- Sie oder Ihr Ehepartner reichen über einen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
- Das Gericht fordert vom Antragsteller die Gerichtskosten ein – entfällt bei Verfahrenskostenhilfe.
- Das Gericht stellt dem anderen Partner den Scheidungsantrag und weitere Anträge zu.
- Während des Trennungsjahrs sollten Sie bereits Scheidungsfolgesachen klären (z.B. Vermögensteilung, Sorgerecht/Umgangsrecht und Zugewinn).
- Füllen Sie die vom Gericht benötigten Formulare für den Versorgungsausgleich aus – Sie erhalten dabei Unterstützung von Rentenversicherungsträger.
- Der Gerichtstermin zur mündlichen Verhandlung wird angesetzt sobald das Trennungsjahr vorüber ist – er kann also schon vor dem Ende des Trennungsjahres festgesetzt werden.
- In Verhandlung: Die Personalien der Eheleute werden festgestellt, dazu wird die Heiratsurkunde herangezogen, der Ablauf des Trennungsjahrs wird formell geklärt.
- Versorgungsausgleich und Folgesachen werden besprochen, verhandelt und entschieden.
- Scheidungsbeschluss ergeht; alle notwendigen Beschlüsse werden verkündet.
- Verzichten beide Seiten auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.
- Möglichkeit zur Nachnamensänderung des betreffenden Ehegattens.
Ratgeber Scheidung
Wie kann ich mich online scheiden lassen?
Sie können sich nicht online scheiden lassen! Daher müssen wir Sie enttäuschen, auch wenn es im Internet häufig anders suggeriert wird. Der Gesetzgeber lässt dies nicht zu.
Die gute Nachricht: Wenn Sie mit einem unserer Anwälte zusammenarbeiten möchten, so bieten wir Ihnen jedoch viele Hilfestellungen und elektronische Kommunikationsmöglichkeiten an, um den Aufwand und die Kosten für Sie möglichst gering zu halten!
Brauche ich einen Scheidungsanwalt?
Einen Scheidungsanwalt braucht man in jedem Scheidungsverfahren. Obwohl der „Scheidungsanwalt“ im eigentlichen Sinne nicht existiert. Gemeint ist damit in aller Regel ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht.
Hinweis: Gerade weil eine Scheidung nicht leichtfertig veranlasst werden sollte, ist es sinnvoll, als guten Berater einen Scheidungsanwalt an seiner Seite zu haben.
Was kostet eine Scheidung?
Was eine Scheidung kostet, hängt von vielen Faktoren ab.
Bei einer Scheidung werden stets die finanziellen Rahmenbedingungen und die Lebenssituation beider Partner berücksichtigt. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle nur einen Überblick geben.
Tipp: Die zu erwartenden Scheidungskosten können Sie über unseren Scheidungskostenrechner kostenlos selbst ermitteln.
Wo wohnen die Kinder nach der Trennung?
Wenn Sie Kinder haben, so müssen Sie unbedingt klären, wo diese nach der Trennung – und nach der Scheidung – wohnen sollen. Schon in der Trennungsphase, erst recht jedoch nach einer Scheidung, sollten die Ehepartner sich so gut es geht im Interesse der Kinder verständigen, um ihnen diese schwierige Phase etwas zu erleichtern.
Hinweis: Das Sorgerecht wird nach einer Trennung meist noch bei beiden Partnern gemeinschaftlich liegen. Eine einvernehmliche Regelung auch über das Sorgerecht ist stets vorzuziehen und anzustreben.
Wann erhalte ich Ehegattenunterhalt?
Nach einer Scheidung ist es möglich, dass einer der Ex-Partner Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat. Dies ist ein Sonderfall, der nur nach der Scheidung greift.
Hinweis: Nach einer Scheidung ist es möglich, dass einer der Ex-Partner Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat. Dies ist ein Sonderfall, der nur nach der Scheidung greift.
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Der Hausrat wird nach den Grundsätzen der Billigkeit aufgeteilt. Hier macht es sich der Gesetzgeber einfach und bestimmt in § 1361a Abs. 2 BGB, dass bei einer Scheidung die Haushaltsgegenstände, die beiden Ehegatten gehören, so verteilt werden, wie es sinnvoll und gerecht erscheint. Dabei gehen wir hier von der sog. Zugewinngemeinschaft als gesetzlichem Güterstand aus, da dieser die Mehrzahl der Ehen betrifft.
Hinweis: Hausrat oder Haushaltsgegenstände bezeichnen bewegliche Gegenstände, die während der Ehezeit angeschafft wurden und die nicht das Alleineigentum eines Ehepartners sind.
Was versteht man unter Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich beschreibt den Ausgleich der sog. Rentenanwartschaften per Gesetz, vorgegeben in § 1587 BGB. Er verweist auf das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das 2009 eingeführt wurde.
Einfach gesagt: Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaftspunkte werden zwischen den Ex-Ehepartnern im Scheidungsverfahren ausgeglichen. Das nennt man Versorgungsausgleich.
Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Nach einer Scheidung kann man auf gesonderten Antrag vor dem zuständigen Standesamt den Nachnamen wieder ändern lassen. Danach hat man die Optionen, entweder den Geburtsnamen wieder anzunehmen oder den Namen aus einer alten Ehe sowie eine Doppelnamen-Kombination aus beiden.