Scheidungskosten: Was kostet eine Scheidung?

scheidungskosten

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Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen. Doch wie teuer ist eine Scheidung wirklich?

Sie fürchten sich eine Scheidung nicht leisten zu können?

Unsere Experten der Anwaltshotline prüfen für Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und geben Empfehlungen, wie Sie sparen können.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Überblick über die Scheidungskosten

  1. Was kostet eine Scheidung? Wie viele Monatsgehälter werden angesetzt? Wie ist das mit einem gemeinsamen Anwalt? Scheidung ohne Vermögen?
  2. Ist eine streitige Scheidung teurer? Welche Kostenfaktoren kommen hinzu? Wie können Kosten vermieden werden?
  3. Welchen Einfluss hat das Vermögen der Parteien bei den Scheidungskosten? Was bedeutet Zugewinnausgleich? Wo ist der Unterschied zur Gütergemeinschaft? Was bringt Gütertrennung? Welche Alternativen gibt es und wie/wann können diese geregelt werden? Welcher Vermögensausgleich ist für wen sinnvoll? Um wie viel Prozent steigen die Kosten?

Streitwert, Anwaltskosten und Gerichtskosten beachten

Welche Kosten auf Sie im Falle einer Scheidung zukommen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich fallen jedoch Gerichtskosten sowie Anwaltskosten an. Diese können auch nicht umgangen werden; eine Scheidung kann stets nur gerichtlich erfolgen, zudem herrscht Anwaltszwang vor dem Familiengericht.

Betrag des Mindeststreitwerts

Der Mindeststreitwert beträgt lt. §43 Abs. 1 S. 2 FamGKG
3.000 €

Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten bemisst sich nach dem sog. Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Ehepartner. Zum Nettoeinkommen zählen auch Eltern- und Kindergeld. Nicht als Einkommen werden Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beachtet. Das so ermittelte Nettoeinkommen der beiden Beteiligten wird addiert und anschließend für jedes unterhaltsberechtigte Kind 250 EUR abgezogen. Der dreifache Wert dieses Betrages ist dann der Streitwert, an dem sich Gerichts- und Anwaltskosten orientieren.

Scheidungskosten sparen durch einvernehmlichen Scheidung

Kosten lassen sich aber sparen, wenn beide Eheleute einvernehmlich die Scheidung einreichen wollen. Dann können sie sich nämlich den Anwalt teilen und damit auch die Gebühren. Auch die Gerichte berücksichtigen den einvernehmlichen Willen zur Scheidung und können einen Abschlag von den Scheidungskosten gewähren. Eine Pflicht ist das nicht; jedes Gericht entscheidet selbstständig. Wird der Abschlag vorgenommen, beläuft er sich auf 25 % des Streitwerts.

Wie wirkt sich Vermögen auf die Scheidungskosten aus?

Auch das Vermögen kann sich streitwerterhöhend auswirken, selbst wenn hierüber gar nicht gestritten wird. Pro Ehegatten gibt es einen Freibetrag von 15.000 bis 30.000 EUR. Die genaue Höhe unterliegt Schwankungen in der Rechtsprechung; auch regionale Unterschiede können festgestellt werden.

Vermögen erhöht den Streitwert

5% des über den Freibetrag hinausgehenden Vermögens werden auf den Streitwert angerechnet.

Scheidungsfolgesachen können teuer werden

Ein Scheidungsverfahren bedeutet aber oft mehr als nur die reine Auflösung der Ehe, so kann es viele Probleme nach sich ziehen. Im Scheidungsverfahren werden diese Angelegenheiten Scheidungsfolgesachen genannt. Wird eine Folgesache mit geregelt, erhöht dies den Streitwert und damit den zu zahlenden Gebührensatz. Einfluss auf die Scheidungskosten haben insbesondere diese Folgesachen:

  • Versorgungsausgleich nach Scheidung
  • Unterhalt bei Scheidung
  • Sonstiges, das die Scheidungskosten beeinflusst

Versorgungsausgleich nach Scheidung

Die Regelung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren wirkt sich streitwerterhöhend aus. Der Versorgungsausgleich dient der Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Dabei werden die gesetzliche Rentenversicherung sowie private Altersversorgungsmodelle (Riester, Rürup,…) berücksichtigt. Um wie viel sich der Streitwert genau erhöht, kann nicht pauschal gesagt werden, da dies von der Höhe der Rentenanwartschaften abhängt. Erfahrungsgemäß steigt der Streitwert jedoch pro Rentenanwartschaft um ca. 10 %. Der Mindeststreitwert für die Abwicklung des Versorgungsausgleichs beläuft sich auf 1.000 EUR. Um diese Kosten zu vermeiden, kann der Versorgungsausgleich vor der Scheidung ausgeschlossen werden.

Für den Zugewinn wird die Höhe des auszugleichenden Betrages hinzugerechnet.

Unterhalt bei Scheidung

Für den Kindes- und Ehegattenunterhalt erhöht sich der Streitwert um den jährlichen Unterhaltsbetrag.

Mehr zum Thema erfahren Sie im Beitrag: Unterhalt.

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  • Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen?
  • Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt?
  • Mit wie viel Ehegattenunterhalt kann ich rechnen?
  • Wer ist unterhaltspflichtig bzw. unterhaltsberechtigt?

Sonstiges, das die Scheidungskosten beeinflusst

Für Kindschaftssachen, Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung der Haushaltsgegenstände werden höchstens 3.000 EUR Gegenstandswert fällig.

Mehr zum Thema erfahren Sie im Beitrag: Versorgungsausgleich.

Zugewinnausgleich bei Scheidung

Rechenbeispiel

Ausgangslage: Es wird angenommen, dass die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Die Eheleute sind sich über Zugewinn, Unterhalt und Aufteilung des Hausrats einig.

Der eine Ehegatte verdient ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 6.000 EUR, der andere in Höhe von 2.000 EUR. Ein Ehepartner hat zudem ein auszugleichendes Rentenanrecht (Versorgungsausgleich).

Es wird nur ein Anwalt beauftragt.

Der Streitwert beträgt daher: 24.000 EUR = (6.000 + 2.000) x 3

Gegenstandswert Versorgungsausgleich
Gegenstandswert gesamt
1,3 Verfahrensgebühr

1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Zwischensumme
19% MWSt

Gebühren Rechtsanwalt

Gerichtskosten


Kosten für das Scheidungsverfahren

2.400,00 EUR
26.400,00 EUR
1.121,90 EUR

1.035,60 EUR
20,00 EUR
2.177,50 EUR
413,73 EUR

2.591,23 EUR

812,00 EUR


3.403,23 EUR

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Ehe-Rechtsschutz: Schutz vor Kosten bei Scheidung?

Gibt es Rechtsschutzversicherungen für Scheidungen überhaupt?

Es empfiehlt sich zwar aus verschiedenen Erwägungen heraus, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Aber deckt so eine Versicherung auch den Fall der Scheidung ab?

Um mögliche Scheidungskosten zu minimieren, können Sie dieses Risiko bei einigen Rechtsschutzversicherern absichern. Allerdings übernehmen nach unseren Informationen in Deutschland nur wenige Konzerne Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung – die ARAG sogar bis zu 30.000 € Versicherungssumme. Der Rechtsschutz greift in allen familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen.

Der Ehe-Rechtsschutz der ARAG gilt für beide Ehepartner, indessen können Sie jedoch nicht noch kurz vor der Scheidung schnell die entsprechende Versicherung abschließen. Der Versicherungskonzern hat beim Ehe-Rechtsschutz eine Wartezeit von drei Jahren vorgesehen. Wartezeiten gelten natürlich auch bei anderen Versicherungs-Unternehmen.

Wer einen solchen Vertrag abschließen will, kann dies allerdings nur in Verbindung mit einer umfassenden Privat-Rechtsschutzversicherung tun. Auch die ERGO bietet im Rahmen ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung eine Scheidungsabsicherung an. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Selbstbeteiligung haben. Diese Erstberatung kann oft schon reichen, um zum Beispiel zu entscheiden, ob Sie einen Anwalt zusammen mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin nehmen oder ob Sie auch anwaltlich getrennte Wege gehen.

Und dann gibt es bei ERGO noch so genannte Premium-Verträge. Sie beinhalten die kostenlose Erstberatung (sofern keine Selbstbeteiligung vorgesehen ist) und tragen Scheidungskosten in Höhe von etwa 1.000,00 €.

Diese Aufstellung ist natürlich nicht abschließend und soll nur einen knappen Einblick in das Thema Scheidungsverfahren und Rechtsschutzversicherung geben. Sie sollten auf jeden Fall bei den Gesprächen mit Ihren Versicherungsvertretern abklären, ob Ihr Privat-Rechtsschutz ein Zusatzangebot für den Scheidungsfall bereithält, auch wenn Sie im Moment noch überhaupt nicht an Scheidung denken.

Tipps um Scheidungskosten zu sparen

  • Beauftragen sie nur einen Anwalt für Familienrecht und lassen sich professionell beraten
  • Versuchen Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen
  • Beantragen Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe)
  • Vertragliche Einigung durch Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung
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