Wohnrecht auf Lebenszeit: Was bedeutet das eigentlich?

Lebenslanges Wohnrecht, Wohnrecht auf Lebenszeit oder Mietvertrag auf Lebenszeit. Ist das das Gleiche? Nein, nicht unbedingt. Der allgemeine Sprachgebrauch unterscheidet hier allerdings nicht immer sehr genau.

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Es gibt drei entscheidende Möglichkeiten:

  • Ein unter Juristen so benanntes „dingliches“ Wohnrecht wird als Belastung im Grundbuch eingetragen. Dieses Wohnrecht ist kostenlos.
  • Ein lebenslanges Wohnrecht in der Ausgestaltung als Mietvertrag auf Lebenszeit wird schriftlich zwischen den Vertragsparteien festgeschrieben. Das heißt, diese Überlassung ist nicht kostenlos.
  • Eine weitere Option ist die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, eine Wohnung auf Lebenszeit kostenlos zu überlassen. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Leihvertrag.

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Was ist unter lebenslanges Wohnrecht zu verstehen?

Der Begriff Wohnrecht (Wohnungsrecht im § 1093 BGB) bezeichnet die Berechtigung, eine Immobilie oder einen Teil davon bewohnen zu dürfen, ohne selbst Eigentümer zu sein.

Das lebenslange Wohnrecht oder Wohnrecht auf Lebenszeit beschreibt ein einmal erteiltes Wohnrecht ohne Befristung. Es endet erst mit dem Tod des Berechtigten.
Es endet nicht bei einem Verkauf des Gebäudes oder der Vererbung desselben.

Häufig wird eine solche rechtliche Konstellation verwendet, wenn die Eigentumsübertragung zwischen Eltern und Kindern vorweggenommen werden soll, um für den Erbfall mögliche Erbschaftssteuern durch die Nutzung von sich wiederholenden Freibeträgen zu senken.

Die Eltern erhalten in dem Fall, dass sie ihre Immobilie schon zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen, das Recht, die Wohnung bis zum Lebensende weiter zu nutzen.

Brauche ich für ein lebenslanges Wohnrecht unbedingt die Eintragung im Grundbuch?

Wenn ein sog. dingliches Wohnrecht dokumentiert werden soll, ist die Eintragung im Grundbuch nötig, damit es auch gegen eventuelle Käufer einer Immobilie wirkt. Meist geschieht diese Eintragung im Zusammenhang mit einer anderen notariellen Beurkundung, beispielsweise bei einer Schenkung oder einem Vermächtnis.

Generell ist es aber auch möglich, das Wohnrecht in einem schuldrechtlichen Vertrag festzuschreiben. Dieses Wohnrecht wirkt jedoch nicht gegenüber einem möglichen späteren Käufer der Immobilie. Würde sie verkauft, geht das Wohnrecht verloren.

Was sollte gemeinsam mit dem lebenslangen Wohnrecht geregelt werden?

Das lebenslange Wohnrecht sollte sicherheitshalber im Grundbuch eingetragen werden. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Für wen genau gilt das Wohnrecht?
  • Gilt es auch, wenn ein neuer Lebenspartner hinzukommt?
  • Ermöglicht die Nutzung auch die Weitervermietung der Immobilie?

Wohnrecht auf Lebenszeit – Rechte und Pflichten

Was kostet das Bewohnen bei lebenslangem Wohnrecht?

Im Falle eines lebenslangen Wohnrechts wird keine Miete fällig. Allerdings müssen die Bewohner für folgende Kosten aufkommen:

  • Instandhaltung
  • Reparaturen
  • Nebenkosten / Betriebskosten

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Kann man ein eingeräumtes lebenslanges Wohnrecht auch vor dem Tod beenden?

Generell müssten beide Seiten darüber einig sein, um das Wohnrecht wieder aus dem Grundbuch zu entfernen. Dies könnte notwendig sein, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Vertraglich können auch Kündigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

Gibt es andere flexiblere Möglichkeiten, um ein dauerhaftes Wohnrecht zu begründen?

Eine bedenkenswerte Option ist die Eintragung eines lebenslangen Nießbrauchrechts. In dieser Konstellation wäre es möglich, beispielsweise wenn die Eltern in ein Pflegeheim umziehen müssen und nichts mehr von ihrer Wohnung haben, Mieteinnahmen dazu zu verwenden, um die Kosten für ein Seniorenheim zu tragen. Dann hätten die Eltern in jedem Falle lebenslang Vorteile aus dem eingeräumten Recht.

Kann man das lebenslange Wohnrecht übertragen?

Das lebenslange Wohnrecht ist eine sog. persönliche Dienstbarkeit. Sie kann daher nicht an andere übertragen werden.
Man kann das Wohnrecht auch nicht vererben, verschenken oder verkaufen.

Was ist ein Mietvertrag auf Lebenszeit?

Der Mietvertrag ist nichts anderes als ein normaler Mietvertrag, jedoch ohne Befristung. Das heißt, der Mieter darf so lange die Wohnung mieten und bewohnen, solange er lebt.

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