Vaterschaftsanerkennung: So läuft die Anerkennung der Vaterschaft ab

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Bei dem Thema Vaterschaftsanerkennung geht es um die freiwillige Anerkennung eines Mannes, Vater eines Kindes zu sein. Hier steht also nicht der Vaterschaftstest im Vordergrund, mit dem eine Mutter oder ein Kind ggf. nachweisen möchte, ob ein Mann der leibliche Vater eines Kindes ist, sondern vielmehr darum, dass der Vater freiwillig rechtlich – also mit allen juristischen Folgen – als Vater eingetragen wird.

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Welche Formen der Vaterschaft gibt es?

In erster Linie spricht man bei Verwendung des Wortes Vater vom biologischen Vater. Seine männlichen Keimzellen waren für die Zeugung verantwortlich. Damit ist er blutsverwandt mit dem Kind.

Der rechtliche Vater übernimmt die Rechte und Pflichten von Eltern. Daher wird ein Mann auch durch eine Adoption der rechtliche Vater eines Kindes.

Daneben spricht man noch vom sozialen Vater, der persönliche Verantwortung für ein Kind übernimmt und sich um das Kind kümmert.

Was versteht man unter Vaterschaftsvermutung?

Natürlich gibt es kein Kind ohne biologischen Erzeuger. Aber es kommen Kinder zur Welt, bei denen es keine Vaterschaftvermutung gibt – wie dies bei verheirateten Paaren die Regel ist. In einem solchen Fall wird vermutet, dass der Ehemann auch Vater des Kindes ist. Dies gilt, solange die Vaterschaft nicht angefochten wird.

Bringt eine ledige – oder eine geschiedene – Frau ein Kind zur Welt, ist sie nicht verpflichtet, den Erzeuger zu nennen. So lange gibt es dann auch keinen rechtlichen Vater. Auch wenn der Ehemann vor mehr als 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist, ist kein rechtlicher Vater vorhanden.

Wie erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Anerkennung der Vaterschaft folgt den Regeln des § 1594 BGB. Sie ist eine freiwillige Willenserklärung des Vaters.

  • Die Kindesmutter muss gem. § 1595 BGB der Anerkennung zustimmen.
  • Sollte die Mutter nicht das Sorgerecht für das Kind haben, muss auch das Kind zustimmen.
  • Die Vaterschaft muss in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden.

Das bedeutet, sie wird beurkundet durch eine Behörde z.B. Jugendamt, Notar, beim Amtsgericht oder Standesamt.

Wie erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung, wenn die Mutter nicht geschäftsfähig ist?

Besondere Regelungen gibt es, wenn die Mutter nicht geschäftsfähig ist. Dazu und zu allen weiteren Fragen rund um die Vaterschaftsanerkennung sollten Sie mit einem Anwalt über unsere Anwaltshotline sprechen.

Kann man die Vaterschaft auch für ein ungeborenes Kind erklären?

Gem. § 1594 Abs. 4 BGB kann ein Vater seine Vaterschaft auch für ein noch ungeborenes Kind erklären.

Vaterschaftsanerkennung eines fremden ehelichen Kindes in der Trennungsphase

Wenn ein Kind zur Welt kommt, solange die Ehe der Mutter noch nicht geschieden ist, so gilt es zunächst als Kind des Ehemannes.

Hatten die Eheleute jedoch bereits die Scheidung eingereicht, so kann durch eine urkundliche Zustimmung des Ehemanns nach der Scheidung die Vaterschaft auf den neuen Partner – und Erzeuger – des Kindes übertragen werden, wenn er die Anerkennung der Vaterschaft beantragt hatte.

Welche Folgen hat die Vaterschaftsanerkennung?

Durch die Anerkennung der Vaterschaft entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Ist der Vater deutsch und die Mutter Ausländerin, so kann das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen mit der Folge einer doppelten Staatsbürgerschaft.

Durch die Vaterschaftsanerkennung entstehen auch eine Unterhaltspflicht des Vaters sowie Erbansprüche des Kindes, wenn der Vater verstirbt.

Daneben erwachsen sozialrechtliche Ansprüche des Kindes, beispielsweise auf Mitversicherung in der Krankenkasse des Vaters (Familienversicherung). Stirb der Vater erhält das Kind Ansprüche auf Waisenrente.

Mit der Vaterschaftsfeststellung hat das (volljährige) Kind auch eine Sorgepflicht gegenüber seinen Eltern – also auch gegenüber dem Vater.

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