Halbwaisenrente: Anspruch, Höhe und Antrag durchsetzen
Was bedeutet Halbwaisenrente? Wenn nur noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, hat das Kind Anspruch auf die Halbwaisenrente. Diese Rente wird von der gesetzlichen Sozialversicherung an die Kinder des Rentenberechtigten bis zur Volljährigkeit gezahlt.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet.
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Halbwaisenrente Voraussetzungen / beantragen
Eine Waisenrente erhalten Kinder, nachdem ein Elternteil gestorben ist und wenn dieser die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Der Verstorbene muss also mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Ausnahmen bilden Arbeitsunfälle.
Die Waisenrente ist abhängig von der Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen.
Als berechtigte Kinder gelten alle Kinder, für die der Verstorbene unterhaltspflichtig war:
- Leibliche Kinder (ehelich und unehelich)
- Adoptivkinder
- Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt lebten
- Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt lebten und überwiegend vom Verstorbenen unterhalten wurden
Wenn der Verstorbene bereits Rentner war, startet die Waisenrente frühestens einen Monat nach dem Sterbemonat. War er noch nicht Rentner, beginnt die Waisenrente schon mit dem Todestag.
Seit dem 1. Januar 2017 sind Bezieher und Antragsteller von Waisenrente grundsätzlich in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Punkt 11b SGB V)
Im Zweifel sprechen Sie am besten mit unserer Anwaltshotline, um zu erfragen, ob und in welcher Höhe für Ihre Kinder eine Waisenrente in Frage kommt.
Höhe und Berechnung der Halbwaisenrente
Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung beträgt die Halbwaisenrente 10 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte oder die er als Rentner bereits erhalten hat.
Zusätzlich wird zur Waisenrente ein Zuschlag gezahlt, der sich an den bereits erfüllten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils orientiert. Das heißt, jeder Monat, den der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat, zählt für die Waisenrente.
Stirbt ein Elternteil vor dem 63. Lebensjahr, so gibt es einen Abschlag.
Die Rente wird bei minderjährigen Kindern jedoch an den Erziehungsberechtigten ausgezahlt.
Wo kann der Antrag zur Halbwaisenrente beantragt werden?
Die Halbwaisenrente wird in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Wenn der Verstorbene Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wurde, ist die Unfallversicherung zuständig.
Ab einem Alter von 15 Jahren kann das Kind den Antrag selbst stellen.
Wie lange bekommt man Halbwaisenrente?
Kinder haben grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Halbwaisenrente.
Einen Antrag auf Weiterzahlung kann man jedoch stellen, wenn das Kind
- noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung ist
- im Studium ist
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet
- sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann
Mit der Vollendung des 27. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Halbwaisenrente in jedem Fall.
Kann man Halbwaisenrente rückwirkend beantragen?
Die Waisenrente wird auf Antrag auch rückwirkend für maximal zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Die genaue Berechnung der Halbwaisenrente ist nicht einfach. Daher empfehlen wir die Rücksprache mit unserer Anwaltshotline.
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