Unterhaltsklage: Unterhalt richtig einklagen

Die Unterhaltsklage zählt zu den häufigsten familienrechtlichen Streitigkeiten. „Wenn’s um’s Geld geht, hört die Freundschaft auf.“ Der Volksmund weiß es. Und genau das gilt auch häufig bei Ehepartnern.

Zu den häufigsten Streitigkeiten nach einer Trennung gehören die Auseinandersetzungen um die unterhaltsrechtlichen Ansprüche.

Das hat auch seinen guten Grund: Die Bestimmung des Unterhalts wirkt sich nämlich in der Regel für lange Zeit auf die Lebensumstände aller Beteiligten aus. Interessant sind hier vor allem der Unterhaltstitel und die Unterhaltsklage.

Ihr Ex-Partner zahlt nicht?

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Was ist eine Unterhaltsklage?

Die Unterhaltsklage einer unterhaltsberechtigten Person dient dazu, von dem Unterhaltsverpflichteten Unterhalt zur Lebensführung zu fordern.

Wie läuft eine Unterhaltsklage ab?

Die Klage wird beim Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnort des Unterhaltspflichtigen eingereicht. Danach wird der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert, innerhalb einer vorgegebenen Frist zu den Unterhaltsansprüchen Stellung zu nehmen.

Im nächsten Schritt wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. In der Verhandlung erfolgt die Anhörung beider Parteien und es folgt evtl. noch eine Beweisaufnahme.

Am Ende fällt das Gericht ein Urteil darüber, ob und in welcher Höhe eine Unterhaltspflicht vorliegt.

Bis dieses Urteil im Streitfall definitiv gültig ist, kann es lange dauern. Deshalb kann der Unterhaltsberechtigte, der dringend auf die Zahlung angewiesen ist, mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, seinen Unterhalt schon mal vorläufig regeln lassen.

Unterhalt einklagen – wenn der Ex-Partner nicht zahlt?

Um Unterhalt einklagen zu können, muss man seinen Unterhaltsanspruch (durch Unterhaltstitel) mit Hilfe eines Anwalts, z.B. über unsere Anwaltshotline geltend machen. Danach fordert man Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners. Ist er dazu nicht bereit, folgt eine Auskunftsklage.

Kosten Unterhaltsklage – Kosten im Unterhaltsstreit?

Die Auseinandersetzung um die Kosten der Unterhaltsklage kann für beide Ehepartner teuer werden. Wenn es machbar ist, sollten sie sich durchaus mit Unterstützung ihrer sachkundigen Familienrechtsanwälte im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens einigen. Beim Familiengericht besteht auf alle Fälle Anwaltszwang.

Der Streitwert, aus dem sich dann auch Verfahrensgebühr, Terminsgebühr etc. errechnen, ergibt sich aus dem monatlichen Unterhalt. Bei einem monatlichen Unterhalt von 400 € ergibt sich ein Streitwert von 4.800 €.

Höhe des Unterhalts berechnen

Die Höhe des potenziellen Unterhalts können Sie jetzt mit unserem kostenlosen Unterhalsrechner ermitteln.

Unterhaltsklage Muster

Für ein Muster einer Unterhaltsklage, empfehlen wir direkt zu Beginn mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht über unsere Anwaltshotline zu sprechen.

Nur ein Anwalt kann Ihnen besten Rat geben, welches Vorgehen in Ihrem Fall den besten Erfolg verspricht.

Daneben gilt in Kindesunterhaltsverfahren vor Gericht Anwaltszwang.


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  • Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen?
  • Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt?
  • Mit wie viel Ehegattenunterhalt kann ich rechnen?
  • Wer ist unterhaltspflichtig bzw. unterhaltsberechtigt?