Selbstbehalt: Eigenbedarf beim Unterhalt

Wenn von Unterhalt die Rede ist, geht es in den meisten Fällen um den Kindesunterhalt. Der Unterhalt selbst bemisst sich dabei nach dem Einkommen der Eltern oder besser desjenigen, der zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet ist.

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Was ist Selbstbehalt

Generell gilt der Selbstbehalt jedoch auch für Zahlungen des Ehegattenunterhalts.

Natürlich darf eine Unterhaltsverpflichtung nicht dazu führen, dass der Zahlungspflichtige dadurch selbst in finanzielle Not gerät. Dem zur Zahlung Verpflichteten muss ein Mindestbetrag verbleiben, um seinen eigenen Lebensbedarf decken zu können.

Oder anders gesagt: Er muss in der Lage sein, seine eigene Existenz zu sichern. Den dazu nötigen Eigenbedarfsbetrag, der gesetzlich geregelt ist, nennt man Selbstbehalt.

Nur das Einkommen, das über dem Selbstbehalt liegt, muss also ggf. bei der Zahlung des Unterhalts berücksichtigt werden.

Feststellung des Einkommens

Da die Feststellung des Einkommens oft gar nicht so einfach ist, empfehlen wir die Rücksprache mit einem unserer Anwälte über die Anwaltshotline. Dort erfahren Sie, wie hoch Unterhaltszahlung und Selbstbehalt tatsächlich sind.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Unterhaltszahlungen werden monatlich geleistet. Die Höhe der Unterhaltsbeträge wird auf Basis der Nettoeinkünfte des Zahlungspflichtigen berechnet. Die Richtwerte für Unterhaltszahlungen lassen sich aus der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) entnehmen, die regelmäßig an den Lebensstandard in Deutschland angepasst wird.

Der Selbstbehalt hängt davon ab, wem man Unterhalt schuldet, Kindern oder dem berechtigten Ehegatten. Kinder gehen immer vor mit dem Resultat eines geringeren Selbstbehalts.

Unterhaltspflicht fürUnterhaltspflicht für Selbstbehalt (in €) seit 2015
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger erwerbstätig)1.080
Minderjährige und privilegierte Volljährige bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig)880
andere volljährige Kinder1.300
Ehepartner sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes1.200
Eltern1.800

Was versteht man unter Bedarfskontrollbetrag?

In der Düsseldorfer Tabelle wird eine Spalte für den sog. Bedarfskontrollbetrag geführt. Mithilfe des Bedarfskontrollbetrags kann man einen Überblick gewinnen, ob das Einkommen zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigen gleichmäßig verteilt ist.

Es geht letztlich darum, sicherzustellen, dass der zur Unterhaltszahlung Verpflichtete nicht finanziell schlechter gestellt ist als der oder die Unterhaltsberechtigten. Ansonsten könnte in einzelnen Fällen der Unterhaltsberechtigte durch den Unterhalt finanziell besser gestellt sein als der Unterhaltspflichtige.

Was gilt als Mangelfall bei der Unterhaltszahlung?

Wenn man bei der Berechnung des Unterhalts dazu kommt, dass durch den Selbstbehalt der eigentlich geschuldete Unterhalt gar nicht mehr in voller Höhe gezahlt werden kann, spricht man von einem sog. Mangelfall. Hier gelten besondere Regeln bei der Unterhaltsberechnung.

Soll ein Mangelfall gelten gemacht werden, wird geprüft ob der Unterhaltspflichtige seine finanzielle Situation nicht verbessern kann. Er könnte z.B. seine monatlichen Schuldenzahlungen reduzieren, eine besser bezahlte Arbeitsstelle annehmen oder sich nach einer Nebentätigkeit umsehen.
Ist dies nicht möglich oder zumutbar, so handelt es sich um einen Mangelfall.

Bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist die Berechnung des nun möglichen Unterhalts einfach. Der Unterhalt wird begrenzt auf die Differenz zwischen dem zur Verfügung stehen Einkommen und dem Selbstbehalt.

Mangelfall bei der Unterhaltszahlung

An dieser Stelle empfehlen wir unbedingt die Rücksprache mit einem unserer Anwälte, denn hier lassen sich nicht alle Eventualitäten, speziell bei mehreren Unterhaltsberechtigten, kurz und übersichtlich zusammenfassen.
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Selbstbehalt beim Kindes- und Ehegattenunterhalt

Der Selbstbehalt ist abhängig von der Rangfolge im Unterhaltsrecht. Er ist am geringsten, wenn es um minderjährige Kinder geht, denen Unterhalt zu zahlen ist.

Auch beim Ehegattenunterhalt gilt der Selbstbehalt. Allerdings ist er höher. Am höchsten ist der Selbstbehalt beim sog. Elternunterhalt, wenn ein Unterhaltspflichtiger seinen Eltern zum Unterhalt verpflichtet ist.

Wo ist der Unterschied zwischen notwendigem Selbstbehalt und angemessenem Selbsthalt?

Von notwendigem (also niedrigerem) Selbstbehalt spricht man bei minderjährigen, und privilegiert volljährigen Kindern. In dem Betrag werden dann € 380 für die Wohnkosten berücksichtigt.

Beim angemessenen Selbstbehalt geht es um Unterhaltsempfänger, die in der Rangfolge hinter den oben Genannten stehen, also nicht privilegierte Volljährige, Ehegatten, Eltern. In dem Betrag werden dann € 480 für die Wohnkosten berücksichtigt.

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