Sie haben eine rote Ampel überfahren oder sind bei Rot geblitzt worden? Dies ist kein Kavaliersdelikt – rechtsberater.de erklärt Ihnen, unter welchen Umständen Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid bei einem Rotlichtverstoß vorgehen können.
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Das Überqueren vielbefahrener Straße und Kreuzungen wäre ohne Ampeln eine deutlich gefährlicher, nicht nur für Autofahrer, auch für Radfahrer und Fußgänger. Die Lichtsignale sollen helfen, den Straßenverkehr zu regulieren und Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
Nicht selten werden die Signale einer Ampel missachtet – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – und es kommt zum sogenannten “Rotlichtverstoß”. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roten Ampelsignals in den von der Ampel geschützten Bereich eindringt. Geschützter Bereich, häufig auch als Gefahrenbereich bezeichnet, ist der gesamte Bereich hinter der Ampelanlage.
Übersicht Bußgelder beim Rotlichtverstoß
Eine kurze Übersicht der Strafen für Rotlichtverstöße in Deutschland:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Rotlicht missachtet | 90 | 1 | - |
mit Gefährdung | 200 | 2 | 1 |
mit Sachbeschädigung | 240 | 2 | 1 |
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 | 2 | 1 |
mit Gefährdung | 320 | 2 | 1 |
mit Sachbeschädigung | 360 | 2 | 1 |
Nachweis des Rotlichtverstoßes
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten einen Rotlichtverstoß nachzuweisen. Durch fest installierte Messgeräte, die sogenannten “Ampelblitzer”, durch mobile Verkehrsüberwachung mittels Videokameras oder durch Polizeibeamte.
Fest installierte Messgeräte (Ampelblitzer)
Mit “Ampelblitzern” werden die meisten Rotlichtverstöße dokumentiert. Sie stellen durch präzise Messungen fest, wie lange die Ampel beim Überqueren der Haltelinie und Einfahren in den gefährdeten Bereich bereits rotes Licht gezeigt hat.
Der “Blitzer” wird meist durch das Überfahren einer in den Boden integrierten Induktionsschleife, welche sich vor und hinter der Haltelinie befindet, ausgelöst. Durch die zwei Messpunkte, kann die Messanlage nachweisen, ob das Fahrzeug in den von der Ampel geschützten Gefahrenbereich eingefahren ist oder noch rechtzeitig zum Stehen gebracht wurde.
Mobile Rotlichtüberwachung per Video
Eine weit verbreitete und für den Autofahrer meist nicht offensichtliche Methode der Messung eines Rotlichtverstoßes ist die Überwachung per Videokamera. Dabei filmt eine Kamera die Ampelanlage samt Verkehrsteilnehmer und Signalphasen, wodurch der Rotlichtverstoß exakt dokumentiert werden kann. Eine weitere Kamera, welche entgegen der Fahrtrichtung montiert ist, dient dazu den Fahrer und das Fahrzeug samt Kennzeichen zu identifizieren.
Mobile Rotlichtüberwachung durch einen Polizisten oder Ordnungsbeamte
Die mobile Rotlichtüberwachung durch Polizeibeamte ist die seltenste aller Methoden. Diese wird in der Regel nur dann angewendet, wenn ein Polizist oder Ordnungsbeamter zufällig vor Ort ist und gute Sicht auf die Ampelanlage hat.
Hier ist die Wahrscheinlichkeit den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten zu können um ein Vielfaches höher. Hier dient allein die Aussage des Polizisten als Beweis dafür, wie lange die Rotphase schon angedauert hat, als das Fahrzeug in den Schutzbereich eingefahren ist.
Wann blitzt eine Rotlichtampel?
Geblitzt wird nur, wenn die Ampel wirklich rot zeigt. Sollten Sie dennoch an eine Ampel mit einem Blitzer geraten, der schon bei gelb auslöst, kann sich ein Einspruch gegen den darauffolgenden Bußgeldbescheid lohnen.
Zunächst hält der Ampelblitzer den Moment fest, in welchem die Haltelinie überfahren wurde. Das zweite Foto beweist den eigentlichen.
Haben Sie nur die Haltelinie überfahren, jedoch im letzten Moment reagiert und auf die Bremse getreten, kann der erste Blitz bereits ausgelöst sein. Beim so genannten “Haltelinienverstoß” wird in der Regel nur ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro verhängt.
Sie wurden beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt? Kontaktieren Sie unsere Anwaltshotline und lassen sich direkt von spezialisierten Anwälten beraten!
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Rot ist nicht gleich Rot – Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kommt es darauf an, wie lange das Lichtsignal der Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits rot war.
Denn grundsätzlich gilt zu unterscheiden zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Ein einfacher Rotlichtverstoß bedeutet, dass die Ampel, bis zu einer Sekunde rot angezeigt hat. Die Konsequenzen hierfür sind ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Entsteht im Rahmen dieses Rotlichtverstoßes aber eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöhen sich die Punkte, das Bußgeld und zusätzlich wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Einfacher Rotlichtverstoß
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß darf die Ampel nicht länger als 1 Sekunde auf Rot gestanden haben.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoßspricht man, wenn die Ampel läger als eine Sekunde rot gezeigt hat. Dieses Vergehen hat für den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, die Vergabe von zwei Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, zur Folge.
Entsteht im Rahmen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, wird das Bußgeld deutlich erhöht. Je nach Vergehen erhöhen sich auch die Punkte und das Fahrverbot.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Damit ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, muss die Ampel länger als 1 Sekunde auf rot gestanden haben.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten, wie bei der Promillegrenze auch, besondere Regeln bezüglich des Rotlichtverstoßes.
Das Überfahren einer roten Ampel wird als sogenanntes A-Delikt geahndet. Das bedeutet, dass Fahranfänger in diesem Fall zusätzlich zum verhängten Bußgeld eine Verlängerung der Probezeit von mindestens zwei Jahren in Kauf nehmen müssen, zudem wird ein Aufbauseminar gefordert, sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.
Rotlichtverstoß bei Radfahrern und Fußgängern
Nicht nur Autofahrer sondern auch Fußgänger und Radfahrer können nach Rotlichtverstößen mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft werden. Fußgänger können pauschal mit einem Bußgeld von 10 Euro beim Überqueren einer roten Ampel belangt werden. Bei Radfahrern hängen die Bußgelder von der Schwere des Vergehens ab.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad | 60 | 1 | - |
...mit Gefährdung anderer | 100 | 1 | - |
...mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 120 | 1 | - |
Lohnt sich ein Einspruch beim Überfahren einer roten Ampel?
Die Bußgeldtabelle sieht aus einleuchtenden Gründen bei einem Rotlichtverstoß hohe Bußgelder und Strafen vor. Schließlich möchte sich der übrige Verkehr auf das grüne Lichtsignal verlassen können. Zwar stehen die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nicht hoch, aber angesichts der erheblichen Strafen kann sich ein Einspruch dennoch lohnen.
Sie haben nach Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, Widerspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde einzulegen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Sie einen erfahrenen Anwalt im Verkehrsrecht zur Unterstützung in den Fall hinzufügen. Über unsere Anwaltshotline können Sie schnell klären, ob sich in Ihrem Fall ein Widerspruch lohnt.
Rote Ampel überfahren im Ausland
Ihnen wird ein Rotlichtverstoß außerhalb Deutschlands vorgeworfen? Hier ist äußerste Vorsicht geboten! Da die Rechtsprechung von Land zu Land unterschiedlich ist, empfehlen wir Ihnen sich dringend, sich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen!
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Fazit zum Rotlichtverstoß
- Bei einem Rotlichtverstoß drohen immer ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
- Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß droht neben Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot.
- Sie haben nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, um Wiederspruch einzulegen.
- Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können beim Missachten des roten Ampelsignals verwarnt werden.
- Es ist empfehlenswert, für einen solchen Wiederspruch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Unterstützung hinzuzuziehen.