Einvernehmliche Scheidung: Mit dem gemeinsamen Anwalt durch die Scheidung
Man liest immer wieder einmal von der einvernehmlichen Scheidung, also einer Scheidung, die ohne großen Stress für beide Partner und die Kinder abläuft. Hier finden Sie ein paar wichtige Erläuterungen und Hinweise dazu.
Wenn die Trennung bei Ihnen jedoch nicht ohne Stress abzulaufen scheint, empfehlen wir, rechtzeitig mit einem unserer Anwälte an der Anwaltshotline zu sprechen, um Schaden und Fehler zu vermeiden.
Sie wünschen sich eine einvernehmliche Scheidung?
Unsere Experten der Anwaltshotline berücksichtigen Ihrer beider Anliegen und sorgen für eine stressfreie Scheidung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Einvernehmliche Scheidung bedeutet, wie der Begriff schon andeutet, dass ein Einvernehmen, also eine Einigung, über alle wichtigen Punkte rund um Trennung und Scheidung erzielt wurde. Dies wiederum setzt voraus, dass die Ehepartner vor der Scheidung miteinander gesprochen und die Eckpunkte vereinbart haben.
Ist dies der Fall – und nur dann! – ist einer der entscheidenden Vorteile, dass das Ehepaar, trotz Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, gemeinsam nur einen Anwalt beauftragt und daher nicht unerheblich an den Kosten sparen kann.
Welche Voraussetzungen gelten für eine einvernehmliche Scheidung?
- Das Ehepaar muss bereits das Trennungsjahr hinter sich haben, also bereits seit einem Jahr getrennt leben und die Eheleute müssen sich einig sein, dass sie die Scheidung wollen.
- Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand, so muss auch der Zugewinnausgleich bereits im Vorfeld geklärt sein.
- Über Kindesunterhalt, das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Kinder besteht Einigkeit.
- Trennungsunterhalt und ggf. der nacheheliche Ehegattenunterhalt wurden geregelt.
- Es wurde bereits vereinbart, wer in der ehelichen Wohnung bleibt oder ob diese ggf. gekündigt wird.
- Über die Teilung des Hausrats bestehen keine widerstreitenden Interessen.
- Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht automatisch durchgeführt und bedarf keiner Regelung. Der Versorgungsausgleich kann bei kurzen Ehen unter drei Jahren entfallen, wenn einer der Ehegatten das beantragt. Auch ist es möglich, den Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag im Vorfeld auszuschließen.
- Ein Ehegatte nimmt sich einen Anwalt (Anwaltspflicht) und der andere Ehepartner stimmt dessen Anträgen zu – die im Vorfeld besprochen wurden.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Es entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings nur für einen Anwalt. Teilen sich beide Ehepartner dessen Kosten, so sparen sie nicht unerhebliche Summen. Die Einsparung kann bis zu 30 Prozent betragen.
Wenn einer der Ehegatten wegen geringer finanzieller Möglichkeiten Anspruch auch Verfahrenskostenhilfe hat, kann die Scheidung im besten Falle sogar für beide kostenlos sein, wenn dieser die Scheidung über seinen Anwalt beantragt.
Um die Kosten für Ihre Scheidung zu berechnen, sprechen Sie einfach mit unserer Anwaltshotline.
Ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt möglich?
In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich. Zumindest ein Ehepartner muss einen Anwalt beauftragen, da vor Gericht Anwaltszwang herrscht.
Und weil diese Frage immer wieder in diesem Zusammenhang auftaucht: Kann man sich online scheiden lassen? Nein, wegen des Anwaltszwangs und der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung. Im Vorfeld kann man aber vieles online abwickeln.
Mehr zum Thema finden Sie im Beitrag: Scheidung online.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung geht in der Regel viel schneller als eine streitige. Allein schon deshalb, weil ja alle Rahmenbedingungen im Vorfeld geklärt wurden und Einigkeit besteht.
Ein Scheidungsantrag kann, wenn der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, schon zwei bis drei Monate vor Ende des Trennungsjahres gestellt werden. Bis in der Folge die Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen und ein Scheidungstermin bestimmt wird, vergehen in der Regel etwa vier bis sechs Monate. Wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht erforderlich ist, kann die einvernehmliche Scheidung sogar schon drei bis vier Monate nach dem gestellten Scheidungsantrag erfolgen.
Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung
Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung sind schnell genannt:
- Schneller
- Kostengünstiger
- Nervenschonender
- Besser für die Kinder – ohne Rosenkrieg
Fakten zur einvernehmlichen Scheidung im Überblick
In jedem Fall, in dem Sie die Scheidung nicht einvernehmlich einrichten können, empfehlen wir dringend die Rücksprache mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte.
Finden Sie Ihren Anwalt über unsere Anwaltssuche.
Sprechen Sie auch dann mit einem unser Anwälte und lassen sich beraten, wenn Sie in der Scheidung der Partner „ohne Anwalt“ sein werden. Nur so können Sie ggf. einseitige Nachteile zu Ihren Ungunsten verhindern.
- Einigkeit über die Scheidung
- Trennungsjahr ist bereits abgelaufen
- Es wurden geregelt:
- Zugewinnausgleich
- Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht
- Ehegattenunterhalt
- Wohnungssituation
- Teilung des Hausrats
- Wahl eines Anwalts nur durch einen Ehepartner
- Zustimmung des anderen Partners zur Anwaltswahl und zu allen Anträgen, die dieser stellt
- Günstiger als streitige Scheidung – nur ein Anwalt!
- Schneller als streitige Scheidung